Raser sind nichts anders als Mörder mit Autos. Das Berliner Landgericht hat erneut sein Urteil in einem wichtigen Prozess bestätigt.
Tod in kauf nehmen
Lange wurde um die Verwendung eines Zitats von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1931 gestritten. Gerichte beschäftigen sich mit der Frage, ob der Satz „Soldaten sind Mörder“ als Meinungsäußerung zulässig oder aber für die Bundeswehr ehrabschneidend sei. Man kann über das Zitat trefflich streiten, auch mit sich selber. Meine kritische Haltung aus der Jugendzeit gegenüber der gesamten Bundeswehr bewerte ich heute selber anders.
Die Intention des Zitates ist deutlich. Jedoch bezweifle ich, dass der Einzelne bei der Bundeswehr mit dem Vorsatz zu töten verpflichtet. Es lässt sich auch aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten. Nach dem Strafgesetzbuch § 211, Absatz 2 wird ein Mörder wie folgt definiert:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Das sehe ich bei Soldaten so nicht. Auf gewisse Weise wird der Tot anderer in Kauf genommen — allerdings nicht grundsätzlich. Es ist ein schwieriges Feld und ich für mich habe mittlerweile die Notwendigkeit militärischer Einsätze erkannt. Aber darum geht es gar nicht, sondern um Raser, die für mich Mörder mit Auto sind.
Warum Mörder mit Autos
Es bedarf einer Erklärung, warum für mich Raser Mörder mit Autos sind. Und warum ich anders als in Bezug auf Soldaten (siehe oben) die Aussage „Raser sind Mörder“ für legitim halte.
Diese Woche wurde vom Landgericht Berlin ein Urteil bestätigt, welches der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr kassiert hatte — sehr zu meinem Entsetzen.
Jetzt wurde das Urteil erneut bestätigt und die beiden Täter wegen Mordes verurteilt. Selbstverständlich mach es niemanden lebendig. Es geht auch nicht um Rache oder ähnliches. Sondern um eine deutliche Klarstellung. Der zu Folge sind Raser eben Mörder mit Autos. Die Details zur Tat sind schnell zusammengefasst. Zwei junge Männer liefern sich im nächtlichen Berlin ein Rennduell in Hochgeschindigkeit, überfahren dabei ganz bewusste rote Ampeln. In der Folge stirbt ein Unbeteiligter, der selber bei Grün über die Kreuzung fuhr.
Für den Berliner Richter sind damit gleich drei Mordmerkmale erfüllt, wie die SZ schreibt:
Niedrige Beweggründe, weil Hamdi H. und Marvin N. einen Menschen „zur kurzen Befriedigung des Raser-Egos“ töteten. Heimtücke, weil der Rentner arglos war, als er bei Grün fuhr. Und ein gemeingefährliches Mittel, weil die Fahrzeuge „wie Projektile“ durch die Stadt geschossen seien.
Quelle: SZ, 27.März 2019
Damit sind die beiden Raser auf jeden Fall Mörder mit Autos. Bedauerlicherweise wurde eine Revision zugelassen.