Wenn eine Frau „Nein“ sagt, dann meint sie auch genau das „Nein“. Und wir reden hier nicht über gemeinsames gucken der Sportschau oder ob sie noch etwas vom Grill möchte. Es geht um Vergewaltigung. Nicht weniger meiner Geschlechtsgenossen scheinen da nach vor eine abartige Vorstellung zu gaben. Wollen sie Sex und die Frau sagt nein, wird es ganz anders interpretiert. Es soll sogar Männer geben, die ein „Nein“ erst so richtig scharf macht.
Nein heisst genau das, Nein. Wer als Mann dann diese verbal gesetzt Grenze überschreitet, begeht eine Sexualstraftat. Dachte ich zumindest bis gestern, als mich ein Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger eines „Besseren“ belehrte. Konkret ging es um folgenden Fall:
Ein Mann erschießt vor den Augen seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau einen Freund von ihr, dann richtet er die Waffe auf sie und fordert sie auf, zum Reden mit ihm zu kommen. Im Hotel angelangt, verlangt er, dass sie sich auszieht. Er entkleidet sich, legt die Waffe zur Seite und fragt sie, ob er mit ihr schlafen dürfe. Die Frau willigt in Todesangst ein.
Quelle: KSTA, 12.09.2014, S. 5
Vor Gericht wurde der Mann verurteilt, wegen des Mordes und der Vergewaltigung. Vom Bundesgerichtshof wurde später die Verurteilung wegen der Vergewaltigung aufgehoben. Es sei keine Vergewaltigung gewesen, denn die Frau habe sich ihm freiwillig hingegeben. Sie sei in dem Moment nicht mehr bedroht worden; zudem habe sie keine Gegenwehr geleistet.
Bei so was könnte ich kotzen vor Wut. Die Rechtsprechung sieht nämlich so aus, dass eine Vergewaltigung offensichtlich nur dann als solche juristisch betrachtet wird, wenn sich die Frau körperlich gewehrt hat und ihr Widerstand mit Gewalt gebrochen wurde. Oder aber wenn sie dem Täter schutzlos ausgeliefert war, weil er sie zum Beispiel unter Betäubungsmittel gesetzt hat. Vor Gericht reicht ein Nein nicht aus. Es reicht auch nicht aus, wenn eine Frau, die um ihr Leben fürchten muss, dem Beischlaf zustimmt. Wobei „zustimmen“ hier schon das falsche Wort ist.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, will diesen offensichtlichen Mangel in der Rechtsprechung beheben — persönlich ich finde ich das äußerst begrüßenswert. Die Änderung sollte so schnell wie möglich angegangen werden.