Von allen guten und bösen Geistern verlassen

In Belgien wird in diesen Tagen Michèle Martin, die Ex-Frau des verurteilten Kinderschänders Dutroux, nach 16 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen. Sie will, so wird berichtet, künftig im Klarissenkloster Malonne leben.

Sowohl gegen die Freilassung als auch ihre Aufnahme in das Kloster in der Nähe der belgischen Stadt Namur hat es heftige Proteste gegeben. Aus Sicht der Überlebenden sowie der Angehörigen ist der Wiederstand gegen die Freilassung verständlich. Auch wenn man selber spontan dazu neigen würde, sowohl Dutroux als auch Martin wirklich lebenslänglich einzusperren, muss man dennoch bereit sein, diesen Standpunkt zu hinterfragen, denn es steht viel auf dem Spiel.

Im Kern geht es um die Frage, welches Rechtssystem eine Gesellschaft haben will und welchem Zweck eine Verurteilung dienen soll. Erziehung, Bestrafung, Rache, Abschreckung – diese drei Möglichkeiten gibt es, wobei sie zum Teil auch gemischt auftreten. Die in einigen Ländern noch praktizierte Todesstrafe steht einzig und allein für Rache. Mit ihr lässt sich weder der Delinquent erziehen noch schreckt sie potentielle Verbrecher ab, wie immer wieder beweisen wurde. Eine Verurteilten lebenslänglich weg zusperren ist letztendlich nichts andere als eine Todesstrafe auf Raten – auch diese Meinung gibt es. Neutral betrachtet ist eine echte lebenslängliche Gefängnisstrafe auf jeden Fall getragen vom Gedanken der Rache. Der Täter soll büßen bis zum Ende seiner Tage.

Für die Ordensschwestern von Malonne ist Gnade nicht nur ein abstrakter christlicher Wert, sondern sie versuchen ihn auch zu leben. Dazu gehört dann in letzter Konsequenz auch die Aufnahme von Michèle Martin. Leicht habe sich die Schwestern ihre Entscheidung nicht gemacht. Es wurde intensive diskutiert. Der Standpunkt, zu dem sie sich durchgerungen haben, ist bewundernswert. Gnade auch für einen Menschen, dem von allen Seiten nur noch Verachtung entgegenschlägt.

Der Umgang mit Straftätern ist Spiegel einer Gesellschaft. Statistiken über Rückfallquoten sind immer mit Vorsicht zu betrachten. Verschieden Aspekte spielen eine Rolle, vor allem auch, wie der Täter seine Zeit im Gefängnis unter welchen Umständen verbracht hat. Wer sich nicht unter Anleitung mit den Folgen seiner Tat auseinandersetzen musste, wer nur verwahrt wird und ein Milieu von Gewalt in der Gefangenschaft erlebt hat, der wird mit Sicherheit nicht zu einem besseren Menschen werden – einfach weil ihm nicht die Chance dazu gegeben wurde. Das soll keine Entschuldigung für neue Straftaten sein, wohl aber zum nachdenken anregen. Missstände in Gefängnissen gibt es auch in Deutschland, wie vor zwei Wochen in der ZEIT zu lesen war. Ein Viertel der Gefangenen wird zu einem Opfer physischer Gewalt.

Noch mal zurück zu Michèle Martin. Eine Alternative zu ihrer Freilassung ist durchaus vorstellbar. Ob sie sinnvoll ist, ist eine andere Sache. Beantworten kann man diese Frage nicht emotional aufgewühlt, sondern nur in Ruhe und um Sachlichkeit bemüht.

7 Kommentare

  1. „Neutral betrachtet ist eine echte lebenslängliche Gefängnisstrafe auf jeden Fall getragen vom Gedanken der Rache. “

    Stimmt so nicht meiner Meinung nach.
    Es gibt genügend Fälle wo ich eine lebenslange Gefängnisstrafe/Sicherheitsverwahrung „sinnvoll“ finde einfach um die Gesellschaft vor dieser Person zu schützen. Das hat dann nichts mit Rache zu tun, sondern mit dem Aspekt, dass es Menschen gibt, die eine Gefahr für ihre Umwelt sind.

    1. Sicherheitsverwahrung ist nicht gleich Gefängnisstrafe. Sie kann in bestimmten Fälle durchaus nötig sein. Die Sicherheitsverwahrung ist der eigentlichen „Strafe“ nachgelagert. Eine Sicherheitsverwahrung würde auch ich nicht als Rache bezeichnen.

  2. Ich finde das man solche Diskussionen zu sehr aus der Täterperspektive führt.

    Die belgischen Kinder sind tot … für immer und nicht nur 16 Jahre lang. Die Familien haben damit zu kämpfen: ein Leben lang.

    Warum sollen also die Täter, die so viel Leid verursacht haben nach ein paar Jahren das Gefängnis verlassen dürfen?

    1. Ich finde nicht, dass die Diskussion aus Tätersicht geführt wird. Das zentrale Thema hier ist, welche Art der Strafe wird wollen. Das betrifft in erster Linie die Täter, mit Sicherheit. Wenn wir aber den Standpunkt einnehmen: ein Leben gegen ein Leben (Auge um Auge, Zahn um Zahn) – wäre das die richtige Opfersicht? Natürlich sind die Kinder tot, für immer. Und ich kann deine Sichtweise auch nachvollziehen. Würde wir die alle aber so vertreten, müssten wir der Fairness hallbar aber offen für die Art Strafe eintreten, die wir befürworten. Also was wäre deiner Meinung nach angemessen für Michèle Martin?

  3. @Thomas,

    „Auge um Auge, Zahn um Zahn“

    ich muss dich da ein bisschen korrigieren. „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ heißt nicht das man einen Mörder umbringen muss, sondern dass eine Bestrafung in Verhältnis zu der Tat sein muss, guckst du hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Auge_f%C3%BCr_Auge

    Also was wäre deiner Meinung nach angemessen für Michèle Martin?

    Lebenslänglich und zwar im wahren Sinn des Wortes.

    1. Als ich „Auge um Auge, …“ wählte hatte ich schon so ein Bauchgefühl, dass das keien so gute Wahl war. Der Idee dahinter (soweit auch zu lesen ist): es soll einen Ausgleich für die Tat geben. Aber kann es den tatsächlich geben?

      Deinen Standpunkt kann ich auf jeden Fall nachvollziehen, aber ich teile ihn nicht, auch wenn es mir zugegeben schwer fällt. Wem hilft es, wenn Michèle Martin bis an das Ende ihrer Tage eingesperrt wird? Den Opfern nicht wirklich, oder? Es verschaft den Angehörigen ein gewisses Maß an Befriedigung – aber ist das Strafrecht dazu da?

      Es sind schwierige Fragen – ich für meinen Teil bin froh, kein Urteil sprechen zu müssen.

  4. an tboley:

    Es gibt leider keine Strafe für Martin, die hoch genug wäre, um dem Leid der ganzen Familie gerecht zu werden. Ich kann wahrscheinlich nicht annähernd den Schmerz nachempfinden , den die Familie den Rest ihres Lebens erdulden muss – und das m.E. noch dadurch erschwert wird, dass überhaupt nur einen Moment daran gedacht wird, dieses Monster Martin in die Freiheit zu entlassen.

    Für mich entsteht seit langer Zeit sowieso der Eindruck, dass, je schlimmer die Verbrecher, Betrüger, Assoziale agieren, die Strafe für deren Tun ist.

    Mir fehlt j e g l i c h e s Verständnis für die Freilassung!

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