Eigentlich sollte das Kapitel Schlecker erledigt sein. Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler hatte sich wie erwartet gegen die Hilfe des Bundes für die insolvente Drogeriekette ausgesprochen.
Jetzt taucht das Thema jedoch erneut wieder auf, da die Bundesländer prüfen, ob sie der Firma nicht mit einem Kredit unter die Arme greifen können. Schließlich, so dass Argument, könnten so immerhin 13.000 Arbeitsplätze (vorerst) gesichert werden. In der Süddeutsche Zeitung sprach Hans-Jürgen Jakobs heute von den „Schlecker-Frauen“, die doch eine Chance verdient hätten. Den bösen Unternehmer Anton Schlecker habe es, so seine Meinung, bereits genug erwischt, da er sein Vermögen vermutlich eingebüßt habe.
Dabei wird übersehen, dass es bei der Verweigerung von staatlicher Hilfe nicht darum geht, jemanden zu bestrafen. Vielmehr steht die Frage im Raum, welchen Eindruck es macht, sollte Schlecker (das Unternehmen, nicht der Unternehmer) gerettet werden. Wo wird künftig die Grenzen gezogen, wenn es um die Insolvenz von Firmen geht? Verändert sich durch die staatliche Hilfe nicht auch die Risikobereitschaft der Unternehmer?
Staatstragend, so viel steht auf jeden Fall fest, ist eine Drogeriekette nicht. Die Hilfe für Schlecker ist eine Zumutung für jedes mittelständisches Unternehmen, dass sich in den vergangen Jahren alleine durch eine Insolvenz kämpfen musste. Auch als Laie kann man zudem erkennen, dass Schlecker nicht auf Grund einer gesamtwirtschaftlichen Situation ohne eigenes Verschulden insolvent geworden ist. Vielmehr ist es das gesamte Konzept der Drogeriekette, welches gescheitert ist.
Wenn die Bundesländer tatsächlich Schlecker helfen sollten, ist das gut gemeint – nur ist das das Gegenteil von gut gemacht.