Laut Paragraf 18 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlischt die Bafög-Schuld mit dem Tod des Darlehnsnehmers. Wer als Student rechtzeitig stirbt, brauch daher sein Bafög nicht zurück zu zahlen. Sollte ich mir fürs nächste Mal merken.
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Na da bin ich aber froh. Und ich hab mir schon gedanken gemacht, wie ich das Bafög ohne Arbeitsstelle zurückzahle…
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Na da bin ich aber froh. Und ich hab mir schon gedanken gemacht, wie ich das Bafög ohne Arbeitsstelle zurückzahle…