Laut Paragraf 18 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlischt die Bafög-Schuld mit dem Tod des Darlehnsnehmers. Wer als Student rechtzeitig stirbt, brauch daher sein Bafög nicht zurück zu zahlen. Sollte ich mir fürs nächste Mal merken.
Laut Paragraf 18 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlischt die Bafög-Schuld mit dem Tod des Darlehnsnehmers. Wer als Student rechtzeitig stirbt, brauch daher sein Bafög nicht zurück zu zahlen. Sollte ich mir fürs nächste Mal merken.
©2024 Jenseits des täglichen Wahnsinns | made with in Ostfriesland
Eine Antwort
Na da bin ich aber froh. Und ich hab mir schon gedanken gemacht, wie ich das Bafög ohne Arbeitsstelle zurückzahle…