Laut Paragraf 18 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlischt die Bafög-Schuld mit dem Tod des Darlehnsnehmers. Wer als Student rechtzeitig stirbt, brauch daher sein Bafög nicht zurück zu
Wie mir ja auch die Agentur für Arbeit kürzlich mitgeteilt hat, war ich immerhin neun Monate arbeitslos. Da stellt sich mir doch die Frage, ob
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