Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Tag: 1. November 2006

Bescheid wissen, Nachteile nutzen

Laut Paragraf 18 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlischt die Bafög-Schuld mit dem Tod des Darlehnsnehmers. Wer als Student rechtzeitig stirbt, brauch daher sein Bafög nicht zurück zu

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Anspruchsdenken

Wie mir ja auch die Agentur für Arbeit kürzlich mitgeteilt hat, war ich immerhin neun Monate arbeitslos. Da stellt sich mir doch die Frage, ob

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