Wenn sich draußen der Winter durch dünne, gestopfte Kleidung beisst und die soziale Kälte zunimmt, erinnern wird uns daran, daß mit Weihnachten das Fest der Nächstenliebe näherrückt. Mit Tränen in den Augen greifen wir in die Tasche und kaufen voller Freude und mit viele Liebe Geschenke für Menschen, denen der Staat nicht mehr viel zum Leben lässt.
Wir stellen uns dabei vor, wie sich der Beschenkte freuen wird, wenn wir ihm unsere Gaben unterm Weihnachtsbaum überreichen. Tatsächlich aber schaut er nicht sehr unglücklich drein und mag sich so gar nicht freuen. Schuld daran sind die Gesetze für Hartz IV Empfänger. Wie beim bembelkandidaten berichtet wurde, dürfen Bezieher von Hartz IV im Jahr maximal Geschenke im Werte von 50 Euro erhalten. Alles andere wird ihrem Anspruch angerechnet. Auf Deutsch: Wenn ich in einem Jahr schon Bücher im Werte von 50 Euro bekommen habe und jemand schenkt mir zu Weihnachten einen Kinogutschein, so wird der Wert dieses Gutscheins von meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld II abgerechnet.
Verschweigen darf der Beschenkte auch nichts, denn er ist per Gesetzt zur Auskunft verpflichtet. Maria und Josef können froh sein, daß sie nicht Hartz IV Empfänger gewesen sind. Gold, Myrre und Weihrauch wäre in diesem Fall auch angerechnet worden. „Ob ihr Sohn der Heiland ist, ist mir völlig Schnuppe. Sie haben von drei ihnen unbekannten Männern Geschenke angenommen, die ihren jährlichen Freibetrag überschritten haben. Daher werden wir rückwirkend ihre Bezüge entsprechend kürzen. Gegen diesen Bescheid …”
Es wird wohl besser sein, zu Weihnachten einen warmen Händedruck und ein herzliches Lächeln zu schenken, denn diese werden bisher noch nicht angerechnet.