Bei Einzug in unsere neue Wohnung haben wir die Küche der Vormieterin übernommen. Zuerst wollte sie 1.500 Euro für die Küche haben. Nadine konnte sie dann auf 800 Euro runterhandeln. Von Bekannten und der Vermieterin wurde uns gesagt, daß dieser Preis immer noch zu hoch sein würde für die Küche. Mit der Vormieterin einigten wir uns auf eine Zahlung in drei Raten. Nach der 2. Rate stellte sich heraus, daß sie uns bei der Küche übervorteilt hatte. Das tatsächliche Alter der Elektrogeräte hatte sie uns verschwiegen. Diese waren rund 20 Jahre alt. Die defekte Waschmaschine mussten wir entsorgen lassen. Der E-Herd quittierte seinen Dienst und musste auf unser Kosten ersetzt werden. Dabei stellte sich heraus, daß der alte Herd unsachgemäß angeschlossen war.
Ebenso viel uns auf, daß hinter der Spüle das Holz in Folge eines Feuchtigkeitsschaden aufgequollen war. Auch dies war uns verschwiegen worden. Hinzu kamen noch die Reparatur des Kühlschranks, der nicht einwandfrei funktionierte. In Anbetracht der Vorfälle weigerte ich mich, die letzte Rate zu zahlen. Am Telefon teilte ich dies auch der Vormieterin mit. Heute haben wir einen Brief von ihr bekommen, in dem sie uns eine Frist bis zum 1. September setzt, um die letzte Rate zu zahlen. Andernfalls will sie mit der Sache zum Anwalt gehen. Im Antwortbrief an sie habe ich ihr noch mal mitgeteilt, daß wir keine weiteren Zahlungen leisten würden, da wir bei dem mündlichen Geschäft übervorteilt wurden. Meiner Meinung nach ist ein preis von 800 Euro für eine Küche, deren Möbel vermutlich auch 20 Jahre alt sind, nicht angemessen. Normalerweise würde man so etwas als Wucher bezeichnen. Die Frage ist jetzt natürlich, ob auch hier gilt: Gesehen wie gekauft oder ob die verschwiegenen Mängel schwerer wiegen. Lust auf einen Rechtsstreit bei einer Summe von 280 Euro habe ich nicht. Anderseits fühle ich mich aber auch im Recht. Nicht sicher bin ich mir, ob sie ihre Drohung in die Tat umsetzt. Vielleicht reicht der Antwortbrief, den ich ihr geschrieben habe, schon aus um die Sache endgültig zu klären.
2 Kommentare
Ein veschwiegener Mangel ist immer ein Grund für Wandel, mindestens aber Minderung. Gekauft wie gesehen gilt nur bei sichtbaren Mängeln, unsichtbare oder mutwillig verschwiegene Mängel sind immer ein Grund für Wandel. Das ist übrigens auch der einzige Grund, um z.B. aus einem Mietvertrag herauszukommen…
Tja, ich bin mal gespannt, was ein Rechtsanwalt aus der Sache macht, wenn sie sich tatsächlich einen nehmen sollte.