Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Bei Geld hört nicht nur die Freundschaft auf. Innerhalb der Familie kann Opas Erbschaft zu schweren Auseinandersetzungen führen.

Enkeltrick mal anders

Ohne eigene Kinder blieben für meine Frau und mich bestimmte Fragen des Lebens rein hypothetisch. Dennoch finden zumindest ich es sehr spannend, sich mit ihnen auseinander zu setzen. Etwa mit der Frage nach Opas Erbschaft, wie sie gestern in der Süddeutsche Zeitung online auftauchte. Bevor ich mich aber dazu äußere, ein kleiner Rückblick in die eigene Familiengeschichte. An meinen Großvater väterlicherseits kann ich mich nicht erinnern. Er verstarb zu einem Zeitpunkt, wo ich noch ganz klein war. Seine Frau, also die Mutter meines Vaters und damit eine meiner Omas, kann ich mich teilweise noch erinnern. Sie wohnte eine Zeitlang bei uns. Auch da war ich noch sehr jung und nicht mal eingeschult. Was mir im Gedächtnis geblieben ist: diese Oma war als Kölnerin selbstverständlich FC-Fan und hatte ein Stoff-Maskottchen. Fand ich damals merkwürdig. Sie starb noch bevor ich in die Schule kam.
Erbstücke gab es wohl nicht. Wobei die Familie meines Vaters sehr groß war, es kann sie, dass dort irgendwie etwas aufgeteilt wurde. An den nächsten Tod innerhalb der Familie kann ich mich auch nur recht bruchstückhaft erinnern, obwohl ich da schon deutlich älter war. Eine Tante Lisbeth aus Bislich. Meine Mutter kämpfte damals, damit sie zumindest eine Uhr behalten durfte. Aus Böswilligkeit wurde ihr aber der Schlüssel zum aufziehen vorenthalten — der ließ sich aber nachmachen. Mein Vater sicherte sich von der selben Tante einen alten Schleifstein, den eh niemand haben wollte.

Opas Erbschaft

Erinnerung & Erbschaft

Hinterlassenschaften

Als meine Großmutter mütterlicherseits starb, stand ich kurz vorm Wechsel in die 11. Klasse. Selbstverständlich wurde nichts verteilt, denn mein mütterlicherseits Opa lebte ja noch. Mein Lieblingsopa, auch wenn ich rückblickend viele Fragen zu seiner Rolle im zweiten Weltkrieg habe.
Während meines Studiums verstarb dann mein Opa. Zum ersten Mal ging es dann auch in meiner Familie um Opas Erbschaft. Was Gegenstände angeht, bin ich recht bescheiden. Eigentlich möchte ich nichts haben. Wertgegenstände sind mir egal, gerne verzichte ich darauf, wenn jemand anders etwas unbedingt haben möchte. Ich gebe mich mit dem zufrieden, was man mir zu Lebzeiten geschenkt hat. Oder aber mit Kleinigkeiten, die für andere völlig wertlos sind. So ist das Einzige, was ich mir ausgeben habe aus dem Nachlass meines Großvaters, eine kleine Glasschüssel. Die stand immer bei meinen Großeltern statt eines Salzstreuers auf dem Tisch. Mein Opa nahm dann mit zwei Finger Salz draus und streute es sich auf das Frühstücksei.
Allerdings gab es eine echte finanzielle Hinterlassenschaft. Mein Großvater hatte für mich und meinen Bruder ein Sparbuch angelegt und verfügt, dass der dort angesammelte Betrag zu gleichen Teilen an uns beide gehen sollte. Opas Erbschaft führte daher zu keinem Streit.

Ungerechtigkeit in Opas Erbschaft

Dieses Sparbuch führt mich dann zum Artikel der Süddeutsche Zeitung. Es geht dort um einen Großvater, der auf zwei Sparbüchern Geld für seine Enkelinnen sammelte. Jedesmal, wenn eine Geburtstag hatte, wanderten 1.000 Euro auf das dazugehörige Sparbuch. Als er verstarb, hatten sich bei der älteren Enkelin 11.000 Euro angesammelt, für ihre jüngere Schwester blieben lediglich 1.000 Euro als Opas Erbschaft.
Wie als Eltern damit umgehen? Die Frage stellt man drei Experten, dazu gab es bei Facebook noch eine Reihe von sehr interessanten Kommentaren. Als ich meiner Frau davon erzählte, verstand sie das Problem nicht. Man merkt ihr die naturwissenschaftliche Prägung an. Für sie ist es ganz klar, dass die ältere Enkelin genau den Betrag bekommt, der ihr vererbt wurde und ihre jüngere Schwester ebenfalls.
Auch ich neige zu genau dieser Ansicht. So ist das Leben nun mal. Man kann viel herum argumentieren, aber es wäre auf keinen Fall gerecht, den Gesamtbetrag durch zwei zu teilen. Abgesehen davon gibt es wohl eine Reihe von Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die dagegen sprechen. Selbst wenn die Eltern die 11-jährige überreden, würde das schon als eine Form der Nötigung gesehen. Für die jüngere Schwester gibt es, so ein interessanter Gedanke einer der Experten, auch keinen Ausgleich für die Zeit, die sie nicht mit dem Opa verbringen konnte.
Meiner Meinung nach wird sich ein einjähriges Mädchen fast gar nicht an ihren Großvater erinnern — daher auch mein einleitendes, persönliches Beispiel. Die elfjährige dagegen schon. Auch deshalb sollte man ihre Erbschaft unangetastet lassen.

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