Mein Standpunkt in Bezug auf Kinderpornographie und dessen Besitz sollte eigentlich klar sein, aber verdeutliche das gerne noch mal — auch als Klarstellung, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
Verabscheue jegliche Form der Kinderpornographie und bin der Meinung, dass bereits Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Material empfindlich bestraft werden sollte. Erst recht natürlich auch die dahinter stehenden Verbrechen.
Gleichzeitig habe ich in der Vergangenheit mehrfach betont, für wie wichtig ich die Unschuldsvermutung halte. Diese beide Dinge bitte ich im Hinterkopf zu behalten für das Folgende. Gestern schrieb ich über Uli Hoeneß unter anderem:
Zudem sollte man sich eines vor Augen halten: Jemand wie Sebastian Edathy wird, ohne Gerichtsurteil zur Persona non grata erklärt, mit dem sich niemand mehr die Finger schmutzig machen will. Fair ist das wohl kaum. Es zeigt, dass Steuerhinterziehung eben doch, trotz aller anders lautenden Bekundungen, den Status eines Kavaliersdelikt hat.
Der Vergleich von Sebastian Edathy mit Uli Hoeneß war Stein des Anstoßes in einem Kommentar. Der Vergleiche hinke, wurde mir vorgeworfen. Zugegeben, vielleicht ist er wirklich nicht ganz glücklich gewählt. Möglicherweise hätte als Antwort auf den Kommentar auch eine Klarstellung gereicht. Mir ist das aber erheblich zu wenig, denn ich habe den Eindruck, an einer ganz bestimmten Stelle nicht verstanden worden zu sein. Im Kommentar steht selber „Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie“ in Zusammenhang mit Edathy. Genau, Verdacht! Verdacht ist etwas anderes als „verurteilter Straftäter“. An dieser Stelle rege ich mich wirklich auf und gebe zu, auch heute Nacht länger grübelnd wach gelegen zu haben.
Den Gedanken von Hennig (siehe zweiten Kommentar gestern) hatte ich auch. Der Umgang mit Edathy erinnert fatal an eine Hexenjagd. Bitte mich jetzt nicht falsch verstehen; daher auch die Einleitung. So wie mit dem Menschen Edathy umgesprungen wird, sollte eigentlich jedem hierzulande Angst und Bange werden. Noch mal betont: es geht nicht darum, Straftaten schön zu reden oder Kinderpornographie zu verharmlosen. Jeder, wirklich jeder, hat das Recht auf ein faires Verfahren, egal was er getan hat (und in diesem Zusammenhang bin ich außerordentlich froh darüber, dass es in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt).
Hexenjagd trifft aber nicht nur Edathy und den möglichen Besitzt von Kinderpornographie, sondern geht weit darüber hinaus. Versetzen wir uns für einen Augenblick zurück ins Mittelalter, zur Zeit der Hexenverbrennungen. Ein Verdacht, sogar Gerücht reichte aus, um eine Frau (eher selten Männer) als Hexe zu diffamieren. Darauf folgte Folter und Tod. Wer das „Glück“ hatte, mit dem Leben davon zu kommen, war für den Rest seiner Tage ein Ausgestoßener.
In Bezug auf Missbrauch, Kinderpornographie und Vergewaltigung haben wir mittlerweile eine alarmierende Ähnlichkeit erreicht. Wie bei der Hexenjagd im Mittelalter reicht ein Gerücht aus, um einen Menschen zur stigmatisieren, zu vernichten. Wer als Erzieher im Kindergarten arbeitet, lebt im Grunde in ständiger Angst. Gleiches gilt für Lehrer. Nicht nur in Bezug auf Schülerinnen, sondern auch Kolleginnen. Der Fall Horst Arnold zeigt ganz deutlich, was passieren kann.
Selbstverständlich sollte jeder Missbrauch und jede Vergewaltigung geahndet werden. Die Opfer sind ein Leben lang traumatisiert — hinterzogene Steuergelder hinterlassen keine psychischen Schäden bei den Opfern. Es gilt aber dennoch, wie bereits festgestellt, die Unschuldsvermutung. Wir haben ein gut funktionierendes Justizsystem und sollte den Mut haben, diesem auch zu vertrauen. Eine Pogromstimmung gegen Täter ist tödliches Gift für die gesamte Gesellschaft und markiert den Beginn eines Rückfalls in der Barbarei.
Wenn wir jemanden wie Sebastian Edathy vorverurteilen, helfen wir keinem Opfer. Wir zerstören lediglich die Grundlage unserer Zivilgesellschaft.
Noch mal zurück auf Anfang und die Frage, ob man Steuerhinterziehung mit Kinderpornographie (den Verdacht unterschlage ich hier mal) vergleichen darf oder nicht. Kann man Äpfel mit Birnen vergleichen? Sicher, beides ist Obst. Sowohl Steuerhinterziehung als auch der Besitz von Kinderpornographie sind Straftaten — und wir reden bei Edathy nicht mal darüber, dass er darüber hinaus noch anderweitig strafbar geworden ist. Eine Straftat ist eine Straftat. Es gibt keine guten und bösen Straftaten oder solche, die harmlos sind. Taten sind dann Straftaten, wenn es einen Konsens darüber gibt, dass sie der Gesellschaft oder einzelnen Menschen darin schaden. Die Abwägung im Fall einer Straftat sollten wir der Justiz überlassen, die in jedem Einzelfall ein Strafmaß für das Vergehen ermittelt. Es gibt einen guten Grund, warum Gerichtsverfahren mitunter sehr langwierig sind. Schnell sind nur Standgerichte — mit entsprechenden Ergebnis.