Nicht mal eine Woche liegt der Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident zurück und schon scheint er vergessen zu sein – zumindest im Social Web. Beherrschendes Thema ist derzeit der mögliche Nachfolger von Wulff, Joachim Gauck.
Dabei gibt es noch viele Fragezeichen in Bezug auf Christian Wulff. Ein nachlassendes Interesse an Wulff wird ihm persönlich wohl nicht ungelegen kommen. Erstmal abwarten, Grass über die Sache wachsen lassen – ein längerer Aufenthalt in den USA war auch schon bei anderen Politikern der erste Schritt zur Rehabilitation. Die Frage ist nur, ob er bei einer laufenden Ermittlung – aber das werden die Juristen schon klären.
Was wirklich interessant ist, insbesondere für den Steuerzahler, ist das, was Herrn Wulff noch per Gesetzt bekommt:
„Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“
§ 1, BPräsRuhebezG
Ob ihm solche Bezüge zustehen oder nicht, darüber lässt sich trefflich streiten. Sich in dieser Hinsicht gönnerhaft zu verhalten wie jüngst Andrea Nahles, ist aber auf jeden Fall unangemessen. Was mich persönlich stört, ist in diesem Fall vor allem die Bezeichnung der Bezüge als „Ehrensold“. Wenn man sich zur Hintertür der Geschichte raus schleichen muss, sollte man nicht von einem Ehrensold sprechen. Der Abgang von Wulff hatte nichts ehrenhaftes.