Wer Mitglied einer Partei oder eines Vereines ist und irgendwann feststellt, dass er mit der offiziellen Meinung nicht mehr einverstanden ist, der kann seine Mitgliedschaft beenden.
Wem eine bestimmte Firmenpolitik nicht gefällt, der kann als Mitarbeiter kündigen, als Konsument den Hersteller wechseln. Selbst wenn man mit diesem Land als solches nicht einverstanden ist, hat man eine Möglichkeit: auswandern.
Ganz anders sieht das für Gewerbetreibende aus, die Pflichtmitglied der IHK sind (manche sprechen auch von einer Zwangsmitgliedschaft). Sie können nicht aus der IHK austreten – es sei denn, sie lösen ihr Gewerbe auf oder wandern aus (siehe oben).
Derzeit gibt es sowohl in Essen als auch in Köln Kampagnen der IHK, die wahrscheinlich nicht die Zustimmung aller ihrer Mitglieder finden wird. In Köln will die IHK für den Ausbau des Godorfer Hafens werben (informieren nennt sie selber das), in Essen geht es ihr um den Ausbau der A 52. In beiden Fällen sind das Maßnahmen, die aus umweltpolitisch Sicht nicht unumstritten sind.
Die spannend Frage dabei ist, ob die IHK Mitgliedsbeiträge zweckentfremdet oder aber ob es sich dabei um die Erfüllung von „legitimen öffentliche Aufgaben“ handelt. Laut Kölner Stadt-Anzeige haben die Grüne im in Köln der IHK rechtliche Schritte angedroht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Klage erfolglos sein wird.