Holen wir etwas aus zu Erklärung und Spulen die Zeit um ein paar Monate zurück. Im Herbsturlaub sahen DER CHEF und ich nachts am Strand Skylaternen hochsteigen. Das sehr beeindruckend aus, wurde aber als Idee erstmal nur gespeichert.
Auf Grund eines traurigen Ereignisses gab es dann kürzlich einen sinnvollen Verwendungszweck für so einen Ballon. Es wäre angemessene Art des Gedenkens gewesen. Leider wurde nicht daraus, da die vom CHEF über den amazon-Marktplatz bestellten Exemplare nicht rechtzeitig geliefert wurden. Eine Woche nach Email, dass die Ware versendet, erkundigte sich DER CHEF dann in aller Höflichkeit telefonisch beim Anbieter. Dieser verteidigte sich mit dem Hinweis, dass man uns doch mitgeteilt habe, dass eine Lieferung an die Packstation nicht möglich sei. Abgesehen davon, dass Nadine keine solche Email bekommen hatte, wunderten wir uns beide. Wieso sollten Skylaternen nicht in eine Packstation passen? Sicher, ausgepackt und in Verwendung würde dies einleuchten. Aber doch nicht neu und verpackt.
Wie dem auch sei, Nadine vereinbarte eine erneute Lieferung an unsere Wohnanschrift. Gestern kam dann das Paket an. Als ich es abends dann zu sehen bekam, war mir dann die Sache mit der Packstation klar. Sicher, es war viel Luft im quadratischen Paket, aber die Größe ergab sich unmittelbar aus dem Durchmesser der Laternen. Mit 45 Zentimeter hätten diese kaum in einen DIN-A4 Umschlag gepasst.
Wenn ich ehrlich bin, hatte ich eigentlich kleinere Exemplare im Kopf. Bei der Größe kann man die Dinger unmöglich innerhalb des Stadtgebietes steigen lassen. Wohlmöglich, dass die Polizei dann von UFO-hörigen Mitmenschen terrorisiert wird.
Auf jeden Fall haben wir jetzt zehn Skylaternen zu einen äußerst günstigen Preis erworben – die wir aber kaum mehr loswerden. Vielleicht ergibt sich ja zu Silvester eine Gelegenheit, die Dinger in der allgemeinen Illumination des Himmels unauffällig unterzubringen.
3 Kommentare
Schon einen Antrag auf Genehmigung gestellt? Evtl. ist es jedoch eh in Deiner Gemeinde verboten.
micha_s
Aufstieg von Fluglaternen – Deutsche Flugsicherung
@micha_s: Danke für die Info. Eigentlich dürften damit die Dinger nicht mehr in Deutschland verkauft werden – oder zumindest nur mit eindeutigem Hinweis.
Ich hab gestern auch erstmal gegoogelt um heraus zu bekommen was das für Lampen sind. Und ich habe bei allen Online-Händlern diesen Hinweis entdeckt. Meist den wörtlich übernommenen Text der Flugsicherung.
Und in Deutschland darf vieles verkauft werden was dann gar nicht oder nur unter Auflagen benutzt werden darf – und der Händler muss nicht mal drauf hinweisen! Siehe Messer im Waffengesetz: Da dürfen Messer mit 20 cm stehender Klinge oder Einhandmesser mit arretierender Klinge verkauft werden aber nicht geführt werden.