Für manche mag es vielleicht nur eine Personalie sein, um die ein parteipolitisches Schachern entbrannt ist. Tatsächlich aber geht es um viel mehr, nämlich um die Frage, ob Menschenwürde relativ ist und ob über sie verhandelt Bundesjustizministerin nicht angekommen zu sein.
Anders lässt es sich auch schwer erklären, warum sie sich ausgerechnet auf Horst Dreier als Kandidaten für die Nachfolge des Vizepräsidenten am Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Der Staatsrechtler Dreier hält, so ist zu lesen, bei Entführungsfällen eine Aufweichung des Folterverbots nicht nur für denkbar, sondern auch für rechtmäßig. Eine solche Äußerung macht einen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht untragbar. Das die SPD ihn als Kandidaten aufstellt, ist nicht bedenklich, sondern zutiefst beschämend.
Die einzige Entschuldigung wäre wohl, dass man in Anbetracht eines Herrn Schäuble bei der CDU in Bezug auf die Relativierung der Menschenrechte zumindest gleichziehen wollte.