Über das Thema habe ich mich hier im Blog ja bereits ausreichend ausgelassen, auch wenn ich der Überzeugung bin, dass in der Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen sein sollte. Wie dem auch sei, und da hilft weder meckern noch klagen (außer vielleicht vor Gericht), in Bielefeld liegt jetzt der Wille des Senats vor. An die Studierenden der Universität Bielefeld gingen gestern die Rückmeldeunterlagen für das Sommersemester 2007.
Wer sich neu eingeschrieben hat, darf den vollen Satz der beschlossenen Studiengebühren von 500 Euro zuzüglich der Semestergebühren in Höhe von 150 Euro zahlen. Das macht nach Adam Riese 650 Euro in der Summe, die es erstmal aufzubringen gilt (kleiner Tipp für Sparfüchse: interessante Vorlesungen lassen sich auch ohne Weiteres so besuchen). Wer bereits vor dem Wintersemester 2006/07 an der Uni eingeschrieben war, der kommt in den Genuss von einer Preisstaffelung bei den Gebühren (Stichwort Bestandsschutz). Das gilt jedoch nicht bei Überschreitung der Regelstudiendauer um das 1,5-fache (das wäre dann die so genannten Langzeit- oder auch Bummelstudenten).
Gerade aber für die Langzeitstudenten bringt die Einführung allgemeiner Studiengebühren eine deutliche Entlastung. Bisher zahlten sie 650 Euro Strafe für ihr „Unvermögen”, der Universität rechtzeitig nicht mehr zur Last zu fallen. Dazu kamen dann noch die Semestergebühren. So gesehen haben die Studiengebühren auch einen, wohl einzigen, Vorteil.