Wer krank ist, scheint nach Ansicht einiger Behörden weniger Unterstützung zu benötigen. Anders ist es wohl kaum zu erklären, warum bei einem Krankenhausaufenthalt das Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Begründet wird diese Praxis damit, daß es schließlich im Krankenhaus eine kostenlose Verpflegung gäbe – eine merkwürdige Auffassung angesichts der Tatsache, daß Hartz IV-Empfänger wie andere Krankenversicherte auch eine Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt leisten müssen.
Von der Linkspartei wurde heute im Bundestag eine Anfrage gestellt, ob solche Kürzungen rechtlich zulässig seien. Ein Antwort darauf ist bisher nicht verfügbar.
[Artikel zum Thema: Hartz IV: Abkassieren im Krankheitsfall ]
3 Kommentare
das ist doch wiedermal typisch! die Schere zwischen arm und reich, ähm, arbeitend und nicht arbeitend wird immer wieder so gespannt! war im mittelalter ähnlich! die leute im bundestag sollten nicht nur mehr an besseren stellen sparen, sondern sich vielleicht auf die nächste französiche, ähm deutsche revolution gefast machen!
die kürzungen gibt es nicht erst seit dem sgbII, sondern auch schon im alten bshg. begründet wird es tatsächlich mit der haushaltsersparnis.
ausführlicher hierzu: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_regelleistungskuerzungen.html
zu lesen ist dort allerdings: „Lediglich für die Zeit, in der noch Zuzahlungen zu leisten sind, erfolgt keine Kürzung der Regelleistung.“
Auch wenn die Kürzung schon etwas älter ist: Gerecht erscheint sie mir dennoch nicht zu sein.