Aus einer Stellenanzeige:
„Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein frankierter Umschlag beiliegt.”
Soweit ist es also schon gekommen.
Aus einer Stellenanzeige:
„Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein frankierter Umschlag beiliegt.”
Soweit ist es also schon gekommen.
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2 Kommentare
Zumindest erhrlich. Die allgemeine Handhabung ist doch seit langem so, von Ausnahmen abgesehen. Und ob ich eine A4-Platik-Mappe nochmal nutzen kann, die auf A5 gefaltet wurde (ja – kommt vor), ist auch fragwürdig :o)
Da muss ich dir aus meinen aktuellen Erfahrungen zustimmen. Die Unterlagen sieht man in den seltensten Fällen wieder. Oder es wird, wie ich mal geschrieben habe, bizzar: Auf eine Onlinebewerbung hin wurden mir meine „Unterlagen“ ausgedruckt zurück geschickt.