Wirtschaftsminister Peer Steinbrück schreckt nicht davor zurück, in der Finanzpolitik neue Wege zu gehen. Künftig sollen seinen Pläne zu folge Waren und Dienstleistungen für spezielle Feiertage besonders besteuert werden. Der auch als „Ostersteuer” bekannt gewordene Entwurf sieht vor, erstmalig zum kommenden Osterfest eine Sondersteuer auf Ostersüßigkeiten zu erheben. Zudem soll für die Genehmigung eines Osterfeuers künftig eine Zulassungsgebühr zu entrichten sein. Weiter Einzelheiten für die anderen Feiertage sind noch nicht bekannt geworden.
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