Aus dem Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Aus dem Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1 (bayrische Fassung): „Die Würde des nicht arbeitslosen Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Ein kleiner Unterschied. Würde es ihn so geben, wäre das eine Erklärung dafür, warum Bayerns Sozialministerin und CSU-Vorstandsmitglied Christa Stewens fordert, daß arbeitslose ALG-II-Empfänger die Straßenreinigung übernehmen sollen. Es wäre natürlich unfair gegenüber Straßenkehrern, zu behaupten, diese Art der Tätigkeit sei menschenunwürdig. Allerdings ist die Art und Weise, wie mit Arbeitslosen umgesprungen wird, bedenkenswert und erinnert an längst vergangene Beschäftigungsprogramme. Der Unterton in Zeilen wie dieser
„Vielfach müssen die Bürger ihre Straßen selber reinigen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass diese [Langzeitarbeitslosen] Arbeiten übernehmen.”
erschreckt. Wenn dann noch gesagt wird, daß insbesondere Langzeitarbeitslose wieder an eine Tagesstruktur herangeführt werden müssten, dann ergibt sich daraus ein Menschenbild, was unverträglich ist mit der Bezeichnung „Sozialministerin”. Sozial ist, wer sich gerade für die Schwachen einsetzt und stark macht und sie nicht als Verfügungsmasse betrachtet, mit der sich in Zeiten knapper Kassen billig die Straßen sauber halten lassen.
[via Schockwellenreiterund Netzeitung]