Nach nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit sollen Hartz-IV-Empfänger künftig beweisen, daß sie bedürftig sind. Der bisherige Anspruch scheint sich von einer tatsächlichen Bedürftigkeit zu unterscheiden. Wohlmöglich wird zukünftig nicht nur alte Kleidung, sondern ein allgemein schlechter Gesundheitszustand und mindestens ein Hungerödem bei den Empfängern erwartet, um eine Bedürftigkeit zu attestieren. Mit Menschenwürde hat dies nicht viel zu tun, aber von Hartz-IV Bittsteller kann schließlich erwartet werden, daß sie auch in dieser Hinsicht ihre Ansprüche zurückschrauben.
Im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Missbrauch ist auch noch ein anderer Vorschlag zu vernehmen. So schlägt der Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike, vor, das Erschleichen von Leistungen durch Fehlangaben zu bestrafen:
„Diese Menschen können dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden”
Am besten ist noch die Ergänzung dazu, daß wer kein Geld hat, mit einer Haftstrafe rechnen muß. Wobei eigentlich die Tatsache, daß jemand kein Geld hat, auch ein Beweis dafür wäre, daß der Antrag auf Hartz IV nicht zu Unrecht gestellt worden ist.