17. Dezember
2008

Gleichbleibende Gerechtigkeit

von tboley um 09:22 Uhr

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch ein Ingenieur einen so genannten Ein-Euro-Job annehmen muss. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht umgehend von einer Schlappe für Akademiker. Mal abgesehen davon, dass es durchaus berechtigte Zweifel an den Ein-Euro-Jobs im allgemeinen gibt, so ist die Aufregung über das Urteil doch unverständlich.

Warum wird von einer Schlappe für Akademiker gesprochen? Bei einem arbeitslosen Verkäufer wäre es also akzeptabel, oder? Soll also der arbeitslose Akademiker zu Hause bleiben dürfen, während der „einfache” Arbeitslose ruhig mal Bäumchen mit einer Wildschutzfolie umwickeln soll? Ich denke nicht. Es sollte auf keinen Fall mit zweierlei Maß gemessen werden.

Der wirklich Skandal ist daher ein anderer. Im konkreten Fall sollte der Arbeitslose für die Gemeinde satte 30 Stunden arbeiten. Es stellt sich bei so einem Umfang die Frage, warum für die Tätigkeit nicht eine reguläre Stelle geschaffen wird. Denn so wie es jetzt aussieht, dient der Ein-Euro-Job als billige Alternative für den staatlichen Arbeitgeber. Das kann und darf nicht sein.

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