Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Mit der Schuldenbremse treibt die CDU die Bundsregierung durchs Dorf. Dabei fehlen ihr tatsächlich gute alternative Vorschläge.

Pyrrhussieg der CDU

Diese Tage bekommt man den Eindruck, Friedrich Merz und weite Teile seiner CDU wollen die Welt einfach nur brennen sehen. Wie kleine Kinder freuen sie sich darüber, mit ihrer Verfassungsklage gegen die Ampel-Koalition Erfolg gehabt zu haben. Diese hatte noch vorhandene Gelder aus dem Topf nicht genutzter Corona-Kredite umgewidmet und in den Klima- und Transformationsfond verschoben. Vor dem Bundesverfassungsgericht siegte die CDU. Das Geld darf nicht umgewidmet werden. Der Bundesregierung fehlen jetzt auf einen Schlag 60 Milliarden Euro.

Angesichts der Klimakrise und dringend erforderlichen Maßnahmen ist das ein massiver Schaden. Man kann sich Herrn Merz vorstellen, wie er sich angesichts dieses „Erfolges“ ins Fäustchen lacht. Gleichwohl hat seine Partei keine ernstzunehmenden Vorschläge, wie der CO₂-Ausstoß gebremst und der Klimawandel verzögert werden kann. Würde die Ampel-Koalition jetzt krachend scheitern und die CDU Regierungsverantwortung übernehme, sie sähe sich vor den gleichen Problemen stehen.

Wenn Geld fehlt, gibt es drei Möglichkeiten. Man nimmt einen Kredit auf (dazu und zur Schuldenbremse kommen wir gleich noch), man spart oder man schichtet um und setzt Prioritäten. Von Friedrich Merz kam am Wochenende ein Vorschlag, wo man sparen könnte.

Grundgesetz mit Schuldenbremse?

Für den CDU-Parteivorsitzende ist es ganz einfach. Man verzichtet einfach auf die vor kommenden Januar vorgesehene Bügergelderhöhung. Mit anderen Worte, es soll wieder bei den Schwächsten gespart werden, während weiterhin an anderer Stelle für Unternehmen und Großverdiener locker gemacht wird. Das ist weder sozial noch christlich.

Man sollte sich an dieser Stelle wirklich mal fragen, warum es nach wie vor eine Blockadepolitik für einfache Maßnahmen zum Klimaschutz aufrechterhalten wird. Etwa der massive Widerstand gegen ein Tempolimit auf Autobahnen.

Viel wichtiger erscheint es aber, über die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse zu diskutieren. Was ist das überhaupt, die Schuldenbremse? Sie legt fest, dass die Nettokreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränkt ist. Ob so eine Schuldenbremse überhaupt ins Grundgesetz gehört, darf man anzweifeln. Mal ein Eindruck:

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dann steht in Artikel 109, Absatz 3 so was:

Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.

Es hinterlässt zumindest bei mir einen merkwürdigen Beigeschmack.

Investitionen in die Zukunft

Als Begründung, warum die Schuldenbremse in Deutschland Verfassungsrang hat, wird immer wieder angeführt, man dürfe den nachfolgenden Generationen keinen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Derzeit schränkt diese Schuldenbremse allerdings den Handlungsspielraum nicht nur ein, sondern sie schnürt ab.

Investitionen und Infrastruktur, Klimaschutz und Bildungswesen unterbleiben. Zukünftigen Generationen nützt die Einhaltung der Schuldenbremse als heiliger Gral nichts, wenn sie ein durch und durch marodes Land erben.

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