Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Mit einer Fototapete lässt sich offensichtlich für klagefreudige Naturen gutes Geld verdienen. Ein abschreckendes Beispiel.

Trend aus der Vergangenheit

So weit ich mich erinnern kann, war so eine Fototapete in mindestens einem Raum der eigenen Wohnung in den 1970er bis Mitte der 1980 Jahren ein Trend — Hype sagt man damals noch nicht. Bei meinen Eltern im Schlafzimmer gab es auch eine Fototapete. Ein Sonnenuntergang, im Hintergrund ein Stück Wald, im Vordergrund ein See. Irgendwie so was. Auf der einen Seite hat mich das als Kind fasziniert. Auf der anderen Seite fand ich Fototapeten als Jugendlicher einfach nur noch gruselig. Ein fremdes Motiv würde ich mir nie an die Wand tapezieren — zumal tapezieren ehedem nicht mein Ding ist.

Beschäftigt man sich intensiv mit Fotografie als Hobby, gehen einem irgendwann die Option für Bilder an der Wand aus. An dieser Stelle gab es bei uns schon mal häufiger die Idee, es mit einer eigenen Fototapete zu versuchen. Sowohl die Sache mit dem Tapezieren als auch die Erinnerungen von meiner Frau und mir hielten und bisher davon ab.

Hat man sich zudem an einem Motiv satt gesehen, kann man einfach ein neues Bild aufhängen. Alte Tapete abreißen und neue darüber. So was macht man nicht mal eben, denn Fototapeten werden zu einem Stück der eigenen Wohnung. Problematisch wird es dann, wenn das Motiv der Tapete nicht von einem selber ist und man ein Foto der Wohnung mit der Tapete irgendwo öffentlich einstellt.

Abmahnung dank Fototapete

Ob man mit einer Fototapete möglicherweise in eine Geschmacksfalle tappt, darüber lässt sich streiten. Zumal es auch stark davon abhängt, welches Motiv die Tapete zeigt. Sonnenuntergänge haben da ein tendenziell höheres Risiko, sie sind quasi der röhrende Hirsch unserer Elterngeneration.

Das insgesamt aber nur als anekdotenhafte erweiterter Einleitung. Leider ist das Thema nämlich ziemlich ernst. Drüben bei kwerfeldein las ich gestern zum Frühstück mal wieder die browserfruits — für mich ein neues Sonntags Morgenritual. Eine großartige Website rund um das Thema Fotografie.

Dort stieß ich dann auf einen verlinkten Artikel von heise.de mit der Überschrift „Foto von Fototapete verletzt Urheberrecht des Fototapeten-Fotografen“. Die Kurzform: die Vermieterin einer Ferienwohnung wurde von einem Fotografen aufgrund des Verstoßes gegen dasUrheberrecht verklagt, weil auf einem Foto der Wohnung bei einem Onlineportal eine Fototapete mit einem Motiv zu sehen war, welches ein Foto des Fotografen nachahmte. Der Fotograf hatte der dem Hersteller der Tapete den Abdruck auf der Tapete genehmigt, nicht aber deren Vervielfältigung durch die Käuferin der Tapete.

Urteil macht sprachlos

Das Urteil macht mich in mehrfacher Hinsicht sprachlos. Eine Fototapete ist wie einleitend beschrieben kein Bild, was man mal eben abhängen kann. Sie gehört zur Wohnung und eben auch zur Ferienwohnung dazu. Zudem beeinflusst sich maßgeblich auch die Stimmung der zu vermietenden Wohnung. Diese zu Werbezwecken wiederzugeben, liegt im natürlichen Interesse der Vermieterin. Ob die Tapete nun Beiwerk ist oder nicht, ich halte es für ziemlich absurd, bei jeder gekauften Tapete nachfragen zu müssen, ob man diese denn auch fotografieren dürfe.

Hinzu kommt noch ein weiterer Punkt, den ganz gut im Urteil mit dem Aktenzeichen 14 O 350/2 erkennen kann. Die Tapete zeigt nicht etwa ein Foto des Fotografen, sondern ein Motiv, das sich an die Tulpen des Fotografen anlehnt. Es ist meiner Meinung nach eine neue Schöpfung des Herstellers der Tapete.

Das Gericht urteilte freilich anders. Man mag sich an dieser Stelle lieber nicht die Frage stellen, ob die Vermietung der Wohnung mit der betreffenden Tapete, auch ganz ohne eine Onlineanzeige, bereits als „öffentliche Zugänglichmachung“ gewertet werden würde.

Unumstritten ist das Urteil aus Köln jedenfalls nicht. Hoffen wir mal, dass es da zeitnah auch anders lautende Urteile in ähnlicher Sache geben wird.

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