Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz soll die Gesundheit der Bürger besser geschützt werden. Proteste gibt es dennoch.

Dreimal AA

Fangen wir ohne das Auswärtige Amt an, sondern mit etwas ganz simplen. Einer 1,5 V Alkalibatterie. Beziehungsweise drei Stück von ihnen, denn in Reihe geschaltet lässt sich darüber der Mikrocontroller Wemos D1 mini betreiben — ich schrieb ja schon bereits über ihn hier im Blog und meine wachsende Begeisterung und das Lego-Schulprojekt.

Wenn er nicht über ein USB-Kabel per Computer mit Strom versorgt werden soll, benötigt man eine andere Lösung. Für erste Tests habe ich mir eine fertige Batteraiebox gekauft. Die treibt allerdings mit einem Stückpreis von über drei Euro den Projektpreis zu sehr nach oben. Außerdem passt sie nicht zu Lego-Technic.

Jetzt läuft es darauf hinaus, dass ich eine eigene Box bastle, so schwer ist das zum Glück (und der Unterstützung eines 3-D-Druckers) nicht. Nebenbei lerne ich auch noch etwas über Stromversorgung.

Wie dem auch sei, andere Themen schreien geradezu nach Aufmerksamkeit. Am lautesten davon das neue Infektionsschutzgesetz. Ziel ist es hierbei, eine bundeseinheitliche Regelung durchzusetzen. Im Klartext, in den Länder sollen die gleichen Mindestvorgaben gelten. Somit zieht man bezüglich Corona am gleichen Strang und in die gleiche Richtung. Bisher ist das nämlich nicht der Fall gewesen.

Infektionsschutzgesetz

Die wichtigste Anpassung im Infektionsschutzgesetz ist eine neue Notbremse, die gestern vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bestätigt werden müssen die Änderung nicht durch den Bundesrat, er kann lediglich das Vorhaben stoppen, wenn eine Mehrheit Widerspruch einlegt. Allerdings unterscheiden sich hier die Rechtsauffassungen von Bund und einigen Ländern.

Die Notbremse im Infektionsschutzgesetz soll nachfolgendes beinhalten. Ab einem Inzidenzwert von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt:

  • nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
  • Treffen nur noch maximal ein Haushalt plus eine weitere Person (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)
  • Schließung von Geschäften mit Ausnahme der für den täglichen Bedarf und existentielle Dienstleistungen

Zusätzlich entfällt an einem Inzidenzwert von über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Präsenzunterricht in den Schulen (mit Ausnahme von Abschlussklassen).

Im Übrigen explizit ausgenommen vom Infektionsschutzgesetz ist der sogenannte Profi(t)-Fußball. Der darf weiterhin in Form von Geisterspielen stattfinden.

Interessant ist bei der Notbremse, dass sie das vorgibt, was mindestens zu gelten hat. Die Länder dürfen keine Lockerungen beschließen, wohl aber Verschärfung. So ist in Niedersachsen geplant, den Präsenzunterricht bereits bei einem Inzidenzwert von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen einzustellen.

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