Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Die zum Schutz vor Ansteckung in Heimarbeit genähten Masken locken Anwälte hervor. Selbst für Hilfsbereite lauern in der Corona-Krise Abmahnfallen.

Noch keine Maskenpflicht

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf im Supermarkt gilt in Österreich mittlerweile die Maskenpflicht. Vorgesehen war, dass die Händler vor Ort Masken an die Kunden auszugeben sollen. Aufgrund des aktuellen Mangels an Masken wird dies jedoch schwierig. Zudem ist noch unklar, wer für diese Masken dann aufkommen wird.

In Deutschland dagegen gibt es noch keine bundesweite Pflicht zum Tragen von Masken. Sowohl in Bayern wird eine solche Pflicht vom Ministerpräsidenten Markus Söder genau so abgelehnt wie in NRW von Armin Laschet. Umstritten ist zudem, wen die Masken tatsächlich schützen. Einen selber vor einer Infektion oder andere, wen man selber infiziert ist.

Da die Masken Mund und Nase bedecken, erschwert sich dadurch in jedem Fall das Ein- und Ausatmen. Dagegen dürften modische Erwägungen kein Hindernis darstellen. Man fällt in der Öffentlichkeit mittlerweile eher auf, wenn man keine trägt.

Aufgrund des akuten Mangels an Masken kursieren mittlerweile im Internet zahlreiche Anleitungen, wie man so was selber herstellen kann. Der springende Punkt dabei ist die Bezeichnung „Mundschutz“. Ja, man bedeckt damit Mund und Nase. Aber das mit dem Schutz ist so eine Sache, selbst wenn er eine Ansteckung von wem auch immer verhindern würde.

Kein Schutz vor Abmahnung

Kein Schutz vor Abmahnung

Rechtsanwälte kippen Schutz

Für den ersten Moment hielt ich die Meldung, dass Masken-Schneidern Abmahnungen drohen, für einen Aprilscherz. Leider gab es aber bereits Ende März erste Hinweise, was sich da anbahnt.

Dreh- und Angelpunkt ist das Medizinproduktegesetz (MPG) und der dortige Paragraf 4 Absatz 2:

Es ist ferner verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind.

Wir eine Maske als Mundschutz in Verkehr gebracht, muss sie laut MPG einen Schutz garantieren. Wer sichergehen will, verwendet also lieber eine Bezeichnung wie „Mundabdeckung“ oder „Mund Nasen Maske“. Zusätzliche Hinweise wie „bietet keinen Übertragungsschutz bei Tröpfchen-Infektion“ und „vor dem ersten Tragen waschen, da die Produktion nicht unter sterilen Bedingungen stattfindet“ sind in jedem Fall eine gute Absicherung vor Abmahnungen.

Das die Angst vor einer Abmahnung Helferinnen und Helfer abhält, Mundabdeckungen in Heimarbeit herzustellen, wäre fatal. Es verbessert in keinem Fall die derzeitige Versorgungslage und würde bei Einführung einer Maskenpflicht zu erheblichen Problemen führen.

Meiner Meinung nach sollte auch darüber nachgedacht werden, ob für die Bürgerinnen und Bürger nicht eine Mundabdeckung ausreicht und sämtliche Mundschutz-Produkte denjenigen vorbehalten bleibt, die sie wirklich benötigen — zum Beispiel dem medizinischen Personal.

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