Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Das Thema Landesverrat unter Deutschen gab es gestern zum Frühstück in der Süddeutschen Zeitung. Auch moralisch eine interessante Kost.

Spionen gegen Spion

Selbstverständlich wissen wir alle ganz genau, wie die Arbeit von Agenten und Spionen aussieht. Jahrzehntelange wurden wir durch James Bond aufgeklärt. Einige von uns kennen sogar noch Spione gegen Spion, eine beliebte Serie im MAD-Magazin. Und doch sieht die Wirklichkeit ganz anders aus. Wenige spektakuläre Fälle schaffen es in die Öffentlichkeit. In den meisten Fällen gibt es statt Glamour graue Büros und staubige Akten. Dennoch, egal wie der Alltag eines Agenten oder Spions auch aussieht, die Bezeichnung bleibt gleich. Aus der Sicht des Landes, welches ausspioniert wird, handelt es sich nämlich um Landesverrat. Der ist grundsätzlich auch in Deutschland strafbar. Näheres dazu findet man im Strafgesetzbuch unter Paragraf 94, Absatz 1:

Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Allerdings ist dies er ein Minimum, denn es gibt unter Absatz 2 auch noch die Ausführung, dass in besonders schweren Fällen fünf Jahre bis lebenslänglich drohen. Und die sind dann Interpretationssache.

Kein Schutz gegen Landesverrat

Kein Schutz gegen Landesverrat

Wiedervereinigung und Landesverrat

Kommen wir aber von der Theorie zur Praxis. Was für den einen Staat Landesverrat ist, ist für den anderen eine verdienstvolle Tätigkeit. Mitunter erhält man dafür sogar Auszeichnungen. Schwierig wird es jedoch für die Agenten, die enttarnt und gefasst werden. Aber so was nennt sich halt Berufsrisikio. Richtig schwierige wird es hingegen, wenn ein historischer Sonderfall eintritt. Der wäre etwa die Abwicklung der DDR und deren Aufgehen in die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich: Wiedervereinigung).

So was führt zu einer ganzen Reihe von Veränderungen, aber auch zur spannenden Frage, was jetzt aus den Agenten wird. Eine Amnestie für die ehemaligen Auslandspione? Oder aber für längere Zeit ins Gefängnis? Mit dieser Frage setze sich 1990 die Bundesrepublik auseinander. Handelnde Personen waren dabei unter anderem Wolfgang Schäuble (damaliger Innenminister), Klaus Kinkel als Justiz-Staatssekretär) und Hans-Jochen Vogel, SPD-Parteivorsitzender von 1990 bis 1991. Während sich Schäuble für eine Amnestie aussprach, lehnte Vogel diese ausdrücklich ab.

Die Drucksache 11/7762 ist ein interessantes Dokument der Zeitgeschichte. Im „Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ versuchte man, das Problem zu lösen. Dass es letztendlich zu einer Lösung kam, liegt an einem Kompromiss. Die Amnestie gab es für die Agenten, nicht aber für die damaligen Hauptverantwortlichen Werner Großmann (stellvertretender Minister für Staatssicherheit und Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung) und Markus Wolf, seinem Vorgänger in der HVA.
Eine richtige Entscheidung? Nicht aus Sicht der Betroffenen. In jedem Fall aber eine interessante Frage, mit der man sich beschäftigen kann.

2 Kommentare

  1. Bitte in Amnestie ändern. Wobei sich sicherlich mancher damals eine Amnesie gewünscht haben mag, das möchte ich nicht ausschließen. :-)

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