Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Mit ihrem Beschluss vom vergangenen Mittwoch will die Bundesregierung künftig die Bürgersteige in Deutschland unsicherer machen. Durch Einsatz der E-Scooter werden die Fußgänger zum Abschuss freigegeben.

Mit Strom unterwegs

Wie es unter anderem in der Süddeutsche Zeitung heisst, wurde vom Bundeskabinett beschlossen, künftig die so genannten E-Scooter zuzulassen. Bisher war ihre Nutzung nur auf abgesperrten Arealen möglich — ganz im Gegensatz zu anderen Ländern
Was sich erstmal anhört wie eine vielleicht längst fällige Liberalisierung, wirft meiner Meinung nach eine ganze Reihe von Fragen auf. Nicht nur das, sondern es verschärft den bereits bestehen Konflikt im Straßenverkehr und auf dem Bürgersteig.

Schauen wir uns mal die Situation in Köln an. Als Fußgänger hat man etwa in Nippes auf dem Bürgersteig bereits mit Autos zu kämpfen, die dort widerrechtlich parken. Dazu kommen zum Teil Fahrradfahrer, die den Bürgersteig nutzen. Entweder, weil sie sich auf der Straße mit dem Autoverkehr zu unsicher fühlen oder weil sie eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren wollen.
Zusätzlich sind auch in der Domstadt Kickboards keine Seltenheit. Darauf sind bereits Kinder im Alter von drei Jahren unterwegs, ältere erreichen beeindruckende Geschwindigkeiten.

Als Fußgänger ist man auf dem Bürgersteig für die Nutzer von Kickboards ein Hindernis. Man wird zur Seite gescheucht oder in die Haken gefahren. Diese Situation dürfte in anderen deutschen Städten ähnlich aussehen, ganz ohne E-Scooter.

Zu jung für den E-Scooter

Zu jung für den E-Scooter

Reglementierung für E-Scooter

Laut Beschluss sollen E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf dem Gehweg fahren dürfen. Das ist das drei bis vierfache der normalen Schrittgeschwindgkeit eines Fußgängers. Da muss man nicht groß nachdenken, um auf die Idee zu kommen, welches Konfliktpotential dadurch entsteht.

E-Scooter, die zwischen 12 und 20 km/h schnell sind, sollen auf Fahrradwegen fahren. Was natürlich voraussetzt, dass entsprechende Fahrradwege vorhanden sind. In jedem Fall wird es auch dort zu einer Konkurrenzsituation kommen.
Eine Helmpflicht für E-Scooter Nutzer ist nicht vorgesehen. Wohl aber die Beleuchtung der E-Scooter und die weitere technische Ausstattung, wie zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Klingel.

Vom Verkehrsexperten Heiner Monheim gibt es ein interessantes Statement zum Thema E-Scooter:

Alles, was sich auf Rädern bewegt und nicht ein Kleinkind mit Laufrad ist, sondern etwas größer, gehört auf die Fahrbahn.

Genau so sehe ich das auch. Für mich als Fußgänger ist eine Horrorvorstellung, künftig von an mir auf dem Bürgersteig vorbei rasenden E-Scootern überholt zu werden, unerheblich, ob vorher geklingelt wird oder nicht.

Zudem wird es garantiert zu Unfällen kommen. Mit Fußgängern genau so wie mit Fahrradfahren oder Autofahrern. Denn das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern, wie etwa in Israel.

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