Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Am vergangenen Mittwoch fand im Deutschen Bundestag eine Orientierungs­debatte zur Organspende statt. Sehr unterschiedliche Standpunkte in der Sache trafen aufeinander.

Edler Grundgedanke

Die Absicht, Leben zu retten ist grundsätzlich lobenswert und verdient Unterstützung. Aus der Absicht, Leben zu retten, kann jedoch auch schnell ein moralisches Dilemma werden, wenn unterschiedliche Werte abgewogen werden müssen.
Ein sehr klassische Situation zur Verdeutlichung wäre folgende: Auf einem See verunglückt ein Boot. Am Ufer steht ganz allein ein Mensch, der einen von drei Ertrinkenden retten könnte. Ein Kind. Oder eine junge berufstätige Frau. Oder eine reichen älteren Mann, der viel für wohltätige Zwecke gespendet hat. Die eigene Kräfte des Menschen am Ufer, der ganz alleine ist, reichen nur, um genau ein Leben zu retten.
Mit Organspende hat das im ersten Moment nichts zu tun. Außer, dass es in dem Beispiel auch um Menschenleben geht. Und um die Frage, wie viel ein Leben wert ist. Zudem, ob manche Leben mehr wert sind als andere.
Organspende erfolgt, soweit uns das gesagt wird, zu einem Zeitpunkt, an dem der Spende bereits verstorben ist. Allerdings gibt es immer wieder Stimmen, welche die Kriterien in Frage stellen. So ist ein Hirntod längst nicht der Tod des Körpers. Zu Recht gibt es verbreitet Ängste und Vorbehalte. Die Implant Files haben diese Woche gezeigt, das Zweifel angebracht sind, wenn mit Gesundheit Geschäfte gemacht werden. Ohne Zweifle ist Organspende nicht nur ein Akt der Nächstenliebe, sondern in erster Linie auch ein verdammt gutes Geschäft.

Organspende oder Weglaufen?

Unterschiedliche Lösungsansätze

Orientierungs­debatte zur Organspende

Fakt ist: in Deutschland gibt es zu wenig Organspender. Menschen, die verzweifelt auf ein Organ warten, sehen mitunter ihrem Tod entgegen. Hier sind Gesellschaft und Politik gefragt, um Lösungen zu finden und Leben zu retten. Dabei kommt es jedoch drauf an, welchen Preis man bereits zu zahlen. Auf der Website des Deutschen Bundestags gibt es eine gute Übersicht mit den unterschiedliche Standpunkten.
Sehr deutlich setzt sich etwa der Kölner SPD-Politiker Karl Lauterbach für eine erweiterte Widerspruchslösung ein. Im Prinzip ist jeder bis zu seinem dokumentierten Widerspruch erstmal potentieller Organspendern. Lauterbach betont, dass dennoch auch Nicht-Spender selbstverständlich Anrecht auf ein Spenderorgan hätten. Auf Facebook gab es auf der Seite von Lauterbach auch Kommentare, die genau das nicht wollten. So hieß es etwa: „jeder der keine Entscheidung pro getroffen hat soll auch keines bekommen … so funktioniert Solidarität!“
Eine meiner Meinung nach sehr merkwürdige Vorstellung von Solidarität. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Daher ist mir persönlich die Position von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sympathisch, die sich vehement gegen die Widerspruchslösung ausbrach.

Zweierlei Maß

Es lohnt sich, mit der Argumentation von Aschenberg-Dugnus zu beschäftigen. Auch auf Facebook wurde insbesondere ein Gedanke von ihr aufgegriffen. Im Online-Verbraucherrecht wird eine Widerspruchslösung als nichts ausreichend erachtet. Man muss sich nur anschauen, was durch die DSGVO und andere Regelungen alles zum Schutz der Verbraucher eingeführt wurde.
Nur die aktive Entscheidungslösung für etwas ist rechtlich zulässig. Genau so sollte es auch bei der Organspende selbstverständlich sein. Eine Widerspruchslösung bei der Organspende würde das Vertrauen in die Politik erschüttern und die Angst der Menschen weiter schüren.
Die einzige richtige Option die es aus meiner Sicht gibt, ist die flächendeckende Aufklärung. Freiwilligkeit ohne jede Form von Zwang ist die einzige Option, die sich mit der Würde des Menschen — auch des toten Menschen — vereinbaren lässt.

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