Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Urheberrecht bei Fahrrädern

Bei steigenden Temperaturen nimmt das Unrechtsbewusstsein ab. Diebstählen von Fahrrädern nehmen zu, aber auch Verstöße gegen das Urheberrecht.

Call a Bike

Über die Anzahl der Diebstähle von Call a Bikes gibt es keine genau Aussage. Wie bei allen Fahrrädern dürfte das Thema hier jedoch auch eine Rolle spielen. Obwohl die Räder nicht nur auffällig sind, sondern auch ein gute Wegfahrsperre haben. Jedoch werden die Räder nirgends angeschlossen, sondern sind selbst abgeschlossen freistehend.
Was momentan in Städten wie Köln noch zum Teil wie eine Plage auf dem Bürgersteig aussieht — an manchen Stellen kommt man auf Grund der vielen Fahrräder nicht vorbei — dürfte sich möglicherweise bald von selber erledigen.
Anfang des Monats wurde von der Deutsche Bahn Connect GmbH, dem Betreiber von Call a Bike, auf eine Neufassung der AGB hingewiesen. Dabei ist die letzet Änderung der AGB noch nicht so lange her. Im Januar diesen Jahres gab es schon mal eine E-Mail, über die ich mir so meine Gedanken machte. Wo ich das jetzt noch mal so nachlese, fällt mir auf, dass es damals schon einen Absatz zum Thema Diebstähle gab. Im Fall eines Falles haftet der Kunde nämlich mit pauschal 140 €. Im Übrigen egal, ob Rücklicht beschädigt oder Rad weg.

Urheberrecht

aitoff / Pixabay

Änderungen der AGB

Mittlerweile ziemlich umfangreich sind die Orte, an denen das Fahrrad nicht abgestellt werden darf:

an Bäumen,
– in Grünflächen (insbesondere Privatgrund und halböffentliche
Flächen, wie Parkanlagen, Grünanlagen, Dauerkleingärten,
Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe)
– An Denkmälern
– in Innen- und Hinterhöfen
– an Verkehrsampeln,
– an Parkuhren, Parkscheinautomaten, Briefkästen, oberirdische Verteilerkästen, Telefonzellen und Bushaltestellen
– auf Gehwegen wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,60 m unterschritten wird. vor, an und auf Feuerwehr- und Rettungsdienstanfahrtszonen
– in Bereichen von Zebrastreifen und Mittelinseln
– vor Zugängen oder Ein- und Ausgängen zu Gebäuden, vor U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge, wenn diese dadurch versperrt oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funktion wesentlich gestört wird.
– an Wegen für Rollstuhl-Fahrende oder auf Leitsystemen für Blinde und sehbehinderte Menschen, wenn diese dadurch versperrt werden oder der Zugang erheblich erschwert oder in seiner Funktion wesentlich gestört wird,
– an Fahrradabstellanlagen (bspw. Anlehnbügel, Vorderradhalter, Fahrradboxen überdachte Fahrradständer),
– im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.

Die Frage nach dem Urheberrecht bei einer AGB lasse ich an dieser Stelle mal außen vor, es ist ja auch nur ein kürzeres Zitat. Davon abgesehen bin ich auch kein SPD-Mitglied mehr. Dazu aber gleich noch mehr. Alle unerwünschten Abstellorte im Kopf zu behalten und auf den Zentimeter genau zu berücksichtigen, fällt mir nicht nur bei der Sommerhitze schwer. Aber vielleicht sollte ich bei Call a Bike das gleiche tun, was ich bei der SPD getan habe — einfach kündigen.

SPD und das Urheberrecht

Pauschalisierung sind (genau wie Pauschaltouristen) immer ein Problem. So sehr ich auch immer über die SPD schimpfe, an dieser Stelle möchte ich nicht alle Genossen in einen Topf werfen. Nicht mal die hier in Köln. Dennoch, ein Artikel in der Kölner Facebookgruppe der SPD wurde dort eingestellt und trotz mehrfacher Hinweise nicht gelöscht. Mich hat das persönlich ziemlich geärgert. Nicht weil mir der Artikel selber nicht gefällt, im Gegenteil. Er stammt aus der Süddeutschen Zeitung von dieser Woche. Als Abonnent konnte ich bereits zum Frühstück „Köln, amorphe Stadt“ lesen. Mittlerweile ist der Text online bei der SZ verfügbar.
Für mich ist das eine sehr treffen Analyse der politischen Situation in Köln. Klar war mir auch, dass dieser Text der SPD nicht schmecken wird. Was mir jedoch nicht klar war: zumindest bei einigen Genossen hier ist das Unrechtsbewusstsein nicht so ausgeprägt — im Übrigen wieder etwas, was eine versteckte These im Artikel belegen würde.
Der gesamte Text aus der SZ wurde im vollen Umfang in die Facebook-Gruppe gepostet. Für mich ist das ein ganz klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Mein Hinweis darauf wurde dann noch ins Lächerliche gezogen. Es gäbe ja Genossen, die hätten die SZ nicht oder könnten sie sich nicht leisten.

Ansehen im Bach

Als ich drauf insistierte, es wäre einfach nicht in Ordnung, hieß es, es wäre ja nur in einer privaten Gruppe gepostet worden. Also quasi nichtöffentlich. Erstens steht der Text jetzt bei Facebook, womit schon alles gesagt ist. Zweitens umfasst die Gruppe 715 Mitglieder. Das ist wohl kaum ein privater Kreis.
Ehrliche, liebe Genossen. Urheberrecht ist etwas, was respektiert werden sollte. So einen Post bei Facebook einfach weiter stehen zu lassen, schadet meiner Meinung nach auch dem Ansehen. Aber was ist schon das Urheberrecht, wenn man an anderer Stelle — lassen wir das, jeder kann schließlich selber den Artikel von Christian Wernicke in der Süddeutsche Zeitung lesen.

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