Unwissenheit und DSGVO gehören für vielen angebliche internetaffine Menschen in einen Satz. Viel Halbwissen und Unfug wurde in den letzten Wochen verbreitet. Übervorsichtige haben unnötig Google Fonts von ihren Seiten verbannt.
Verbrannt statt verbannt
Mittlerweile kann ich den Unfug, man müsse auf seiner Website Google Fonts verbannen oder sie auf jeden Fall lokal einbinden einfach nicht mehr hören. Mal abgesehen davon, dass die lokale Einbindung für Laie ohne Hilfe alles andere als einfach ist. Und mal abgesehen davon, dass modernes Webdesign durch die Schriftarten erst lebendig wird. Wer Verzicht oder lokale Einbindung mit dem Verweis auf die DSGVO empfiehlt, hat vielleicht einiges in seinem Leben verstanden. Die DSGVO und den Sinn dahinter jedenfalls nicht.
Mal eines direkt vorweg: Ziel der DSGVO ist der Schutz von Daten, nicht die Gängelung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union. Es geht auch nicht darum, den Mittelstand zu ruinieren. Man könnte die DSGVO, eigentlich ganz gelassen sehen. Am kommenden Freitag endet lediglich die zweijährige Übergangsfrist. Für Blogger wie mich ist im Prinzip recht wenig zu tun. Einen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen, gibt es daher nicht. Wer jetzt aufhört zu bloggen wegen der DSGVO, hat doch, Hand aufs Herz, schon vorher keine Lust mehr gehabt und nur einen Grund gesucht aufzuhören. Das der DSGVO in die Schuhe zu schieben, hört sich cooler an als zu gestehen, man habe keine Lust oder zeit mehr für seine Website.
Google Fonts nutzen
Was die DSGVO und Google Fonts angeht, kann ich mich richtig in Rage reden und schreiben. Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, sind nach wie vor bestimmten Dinge auch trotz DSGVO auf einer Website möglich. Wenn etwa das Design der Website Google Fonts verwendet zur Darstellung, liegt ein berechtigtes Interesse vor. Man muss in diesem Fall lediglich in seiner Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Google Fonts hinweisen.
Das es aber immer noch genügen „Schlaubären“ in freier Wildbahn gibt, hier mal explizit zum nachlesen beim Anbieter selber:
Use of Google Fonts is unauthenticated. No cookies are sent by website visitors to the Google Fonts API. Requests to the Google Fonts API are made to resource-specific domains, such as fonts.googleapis.com or fonts.gstatic.com, so that your requests for fonts are separate from and do not contain any credentials you send to google.com while using other Google services that are authenticated, such as Gmail.
Meiner bescheidenen Meinung nach handelt jeder, der Google Fonts lokal einbindet nach dem Moto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“.
Klar gibt es Gründe, auf die Fonts zu verzichten. Die haben dann aber eher mit Performance als mit der DSGVO zu tun.
5 Kommentare
Hihi, ja, manch einer hyperventiliert da schon sehr unterhaltsam.Sollen sie doch alle ihre Blogs zumachen.
Für mich ist das DSGVO in erster Linie eine gute Gelegenheit, um die ein oder andere Baustelle am Blog endlich mal fertigzumachen.
Weniger Blogs verbessert ja irgendwie auch das eigene Google-Ranking ;-)
Blöd ist jetzt halt nur die anfänglich rollende Abmahnwelle…Die ersten schreien schon das sie abgemahnt werden, eben genau wegen diesen Google Fonts. Ich find das auch total absurd. Ein klärendes Urteil wäre halt mal was neues. Und dort einfach die Verwendung von Google Fonts als unkritisch einstufen und gut. Leider fehlt es deutschen Gerichten oft an Medien- und Digitalkompetenz.
tja nun?! abwarten?! Aber dieses lokale einbinden ist halt auch nicht Sinn der Sache an sich.
Das mit einer Abmahnung auf Grund von Google Fonts halte ich ja für sehr wackelig. Meiner Meinung dürften solche Abmahnungen auch keinen Bestand haben. Für die Verwendung gibt es ein berechtigtes Interessen, und wenn das in den Datenschutzerklärung drin steht, ist das auch ok.
Hin zu kommt, wer denn überhaupt berichtigt ist und abmahnen darf.
Nun ist es aber eben doch so, wie viele befürchtet haben. Das dynamische Einbinden von Google Fonts und nur der Hinweis darauf in der Datenschutzerklärung ist nicht rechtens: https://www.ra-plutte.de/lg-muenchen-dynamische-einbindung-google-web-fonts-ist-dsgvo/