Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Kopfschütteln meinerseits, als ich gestern den Kommentar von Ronen Steinke in der Süddeutsche Zeitung las. „Es ist nicht „Schutzhaft“, was da in Bayern entstehen soll“, schrieb er. Aber genau das ist es meiner Meinung nach.

Der Reihe nach. In Bayern sollen im Rahmen des neuen Anti-Terror-Pakets künftig so genannte Gefährder unbegrenzt in „Präventivhaft“ genommen werden. Gefährder, damit sind nicht Personen gemeint, die bereits eine Straftat begangen haben, sondern möglicherweise eine begehen könnten— Precrime. Man fühlt sich zu Recht an „Minority Report“ erinnert. Nur das es hier nicht um Science Fiction, sondern um die Realität geht.

AlexVan / Pixabay

Die Entwicklung in Bayern lässt aufhorchen. Zwar kann die Haft nur durch einen Richte angeordnet und nicht willkürlich durch die Polizei vorgenommen werden. Wirklich besser macht es die Sache aber nicht. Fakt bleibt, dass ein Mensch inhaftiert wird, ohne etwas getan zu haben. Er wird inhaftiert, um seine Umwelt vermeintlich vor ihm zu schützen. Die Unschuldsvermutung wird ausgehebelt. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist damit nicht mehr gültig.

Was im 17. Jahrhundert ein wichtiger Schritt gegen die ausufernde Hexenverfolgung war, führt durch seine quasi Abschaffung wieder genau dazu. Die „Hexen“, dass dürften diesmal vorrangig Menschen islamischen Glaubens sein, die auf die eine oder andere Weise den Verdacht erregen, mit Terroristen im Bunde zu stehen — oder gar selber welche zu sein.

Das Prinzip, Menschen die potentiell gefährlich werden könnten, einfach wegzusperren, wird aber keine Grenzen kennen. Schließlich lassen sich schnell andere „Gefährdergruppen“ ausmachen.

Man muss sich auch mal in die Personen hineinversetzen, die in Präventivhaftt genommen werden. Ihnen wird die Möglichkeit genommen, ihre Unschuld in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu beweisen. Trotz des erwähnten Richters wird es kein Verfahren geben, es gibt ja auch keine Tat zu be- und verurteilen. Es gibt auch kein Strafmaß, welches irgendwann verbüßt sein wird. Lediglich empfunden Willkür. Der Gefangen weiss nicht, wie lange er noch in Präventivhaft bleiben wird. Oder ob er jemals wieder aus dieser entlassen wird.

Das bricht Menschen, das radikalisiert sie auch möglicherweise. Und so wird aus der Präventivhaft eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. War die inhaftierte Person vor der Inhaftierung kein Terrorist, wird sie es auch die Haft — was aber wiederum Grund genug sein dürfte, sie weiterhin unter Verschluss zu halten.

Für mich klingt das nicht nach Rechtsstaatlichkeit, sondern nach Perversion. Eine Sackgasse für den einzelnen Betroffenen genau so wie für die Gesellschaft. Wir können Menschen nicht wegsperren, weil sie gefährlich werden könnten. Wir müssen in diesem Punkt ein gewisses Risiko aushalten, denn sonst verlieren wir viel mehr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner