Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Auch unsere höchsten Verfassungsrichter sind sich nicht einig, ob Parlamentarier zusätzlich zu ihrem Mandat noch einen Nebenjob ausüben sollten oder ob es völlig in Ordnung ist, wenn sie neben dem Job noch ihr Mandat ausüben. Im Kern steht die Frage, wie dafür gesorgt werden kann, dass der Abgeordnete seine Unabhängigkeit waren kann, denn er sollte nur seinem Gewissen verantwortlich sein – näheres regelt der Fraktionszwang.

Es hat sicherlich was für sich, wenn Mandatsträger finanziell nicht abhängig sind von den Diäten. Das Argument, eine finanzielle Absicherung durch ein berufliches Standbein verhindere eine vornehmlich aus Beamten bestehenden Politikerkaste, deren Hauptinteresse vornehmlich der Wiederwahl, die zu Existenzsicherung notwenig ist, gilt, ist nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Auf der anderen Seite stehen im wesentlichen zwei wichtige Aussagen. Zum einen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der Mandatsträger noch über genügend Zeit verfügt, sein Mandat in angemessener Weise wahrzunehmen. Ansonsten wird zu reiner Dekoration degradiert. Wer einen 40 Stunden-Job hat, kann nicht gleichzeitig im Bundestag sitzen. Aber es soll ja auch Menschen geben, die mit täglich zwei Stunden Schlaf auskommen.

Darüber hinaus ist der wesentlich wichtigere Einwand der, dass der Wähler ein Recht darauf hat zu erfahren, wofür der von ihm gewählten Abgeordnete Geld bekommt. Hier hat der Volksmund völlig recht mit dem Ausspruch:

Wessen Brot ich essen, dessen Lied ich sing.

Daher ist es unbedingt notwenig, das die Einkünfte der Parlamentarier offen gelegt werden. Weil eine Klage vor dem Verfassungsgericht bei Stimmengleichheit unter den Richtern scheitert, konnte in der Transparenzregelung, die Einkünfte offen zu legen, kein Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt werden. Geklagt hatte unter anderem der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz.

2 Kommentare

  1. Normale Beamte haben oft echte Schwierigkeiten, die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit zu bekommen, da ggf. nicht gewährleistet ist, dass sie ihre Arbeitskraft voll in den Dienst des Volkes stellen. Ich finde, das sollte auch für Politiker gelten.

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