Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Es gibt es einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathie. Sie wirkt sich nachhaltig auf das Bankkonto der Hersteller aus.

Maulkorb für Kritiker

Selbstverständlich gibt es einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathie. Sie wirkt sich nachhaltig auf das Bankkonto der Hersteller aus. Wirksame Medikamente erkannt man an Wirksamkeitsstudien, die nach internationalen Standards durchgeführt wurden und überprüfbar sind. Homöopathie gehört daher in Bereich Glaube, Unterkategorie „Scharlatanerie“. Wenn sie wirkt, dann nur in eine Richtung. Tatsächlich fließen bei ihrer Anwendung messbare Ströme. Vom Portemonnaie des Patienten hin zum sogenannten „Heilpraktiker“ und der nicht kleinen Industrie dahinter.

Wenn man seinem Kind an einem Tag zu viel Globuli gegen hat, sollte es am nächsten einfach weniger Süßigkeiten essen.

Der Umstand, dass mit Homöopathie knallharte Geschäfte gefaucht werden, lässt sich nicht leugnen. Andernfalls würde nämlich niemand versuchen, Kritik mit gerichtlichen Maulkörbe zum Schweigen zu bringen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde unlängst eine Skeptikerin von eine Homöopathie-Firma abgemahnt. Putzigerweise schreibt die SZ selber von einem „Hersteller homöopathischer Arzneimittel“. Was unterstellt, das Zeuge wäre in irgendeiner Weise medizinisch wirksam. In der Regel merkt man etwa die Auswirkungen beim Trinken von Kamillentee deutlicher, als wenn man kleine Zuckerkügelchen schluckt. Deren Wirkung geht nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Für genau diese Aussage wurde Natalie Grams abgemahnt.

Homöopathie ist Zucker

Homöopathie ist Zucker

Unfug mit Homöopathie

Jetzt fragt man sich als aufgeklärter Mensch, was größer Unfug ist. Die Homöopathie an sich oder aber die Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro, falls Frau Grams dagegen verstößt.

Ganz offensichtlich möchte man bei der „Pharma-Firma“ Hevert seine geschäftlichen Interessen schützen. Den ganz klar, um das Wohl der Patientinnen und Patienten geht es in diesem Fall offensichtlich nicht.

Die SZ schreibt, homöopathische Arzneimittel unterlägen grundsätzlich nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie übrige Arzneimittel. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Hersteller von etwa Globuli-Kügelchen bescheinigt sich selber deren Wirksamkeit (Binnennachweis), ganz ohne ordentliche und nachvollziehbare Studien. Hier in Köln nennt man das „Passt schon“. Ich könnte also hingehen und Rheinwasser abfüllen. Dieses dann für 48,90 Euro pro 10 ml verkaufen, da es wich ich mir selber bescheinigen, Regelschmerzen lindere. Man müsse dazu nur das Fläschchen nachts unters Kopfkissen legen.

Mich macht so was sprachlos. In einer Welt, in der zum Beispiel der Krümmungsgrad von Bananen reglementiert ist, sollte so ein Unfug nicht zulässig sein. Hier ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, der ja auch sonst fleißig in den Alltag eingriffet. Möglicherweise unterbleibt hier aber ein Eingriff, weil man nach Motto verfährt, dass Homöopathie weder hilft, noch schadet. Anders als etwa Gammelfleisch vom Drehspieß.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner