Drei auf einem Fuß
Eins vorweg: für Sebastian Edathy gilt, wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch, die Unschuldsvermutung. Vorverurteilungen und ähnliches sind daher unangemessen. Ob er tatsächlich im Besitz kinderpornographischer Bilder war und weshalb, klärt die Staatsanwaltschaft — nicht die Presse. […]