
Tod bei Rente
Das beste Geschäft für die Rentenversicherung wäre das mit dem Ausscheiden aus der Berufstätigkeit verbundene Ableben des Versicherten. Wer tot ist, braucht keinen Rentenbezüge mehr.
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Das beste Geschäft für die Rentenversicherung wäre das mit dem Ausscheiden aus der Berufstätigkeit verbundene Ableben des Versicherten. Wer tot ist, braucht keinen Rentenbezüge mehr.
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