Das Fotografieren von Blumen kann mitunter unerwünscht sein. Etwa wenn deren Besitzerin etwas über die Leber gelaufen ist.
Leben ohne Blumen?
Die Sachen mit Blumen ist bei mir ziemlich kompliziert. Am liebsten erfreue ich mich an ihnen in freier Wildbahn. Zu Hause haben wir eher Pflanzen statt Blumen. Wovon ich nie ein großer Fan war und es auch nur in extrem seltenen Fällen bisher verschenkte: Blumensträuße.
Abgeschnitten und schon dem Verwelken preisgegeben. Sicher, es gibt wirklich toll aussehende Sträuße. Für mich symbolisieren sie aber wie wenig anders die Vergänglichkeit und die Vergänglichkeit der Schönheit. Wildblumen auf einer Wiese oder am Feldrand sind mir am liebsten. Meine Lieblingsblume ist daher ganz klar die Kornblume. Als Motiv besonders toll in einem Feld mit reifen Weizen.
Ein Leben ohne Blumen im Haus kann ich mir gut vorstellen. Wie gesagt, ich mag sie am liebsten in freier Natur. Dennoch finde ich Blumengeschäfte faszinierend. Respekt habe ich auch vor Floristinnen und Floristen, die kunstvolle Gebinde zusammenstellen.
Der Bedarf an Blumensträußen scheint noch vorhanden zu sein, auch über die Trauerfloristik hinaus. Aus naheliegenden Gründen verkaufen sich vor der Adventszeit Adventskränze ganz gut, aber auch anders Grünzeug, welches wir mit Weihnachten verbinden. Die Bäume selber gibt es dann in passender Größe eher selten im Blumengeschäft.
Fotografieren verboten
Jetzt habe ich aber lange genug um den heißen Brei herum geschrieben. Blumen als Motiv finde ich auch dann in Ordnung, wenn es Schnittblumen sind. Schließlich kann ich sie über den Moment hinaus im Bild konservieren.
Große Gedanken darüber, wann ich Blumen fotografieren darf oder nicht habe ich mir bisher noch nie gemacht. Gestern gab es dann in einem Einkaufszentrum weit entfernt von Emden eine Begegnung der dritten Art. In einem Einkaufszentrum machte ich Fotos von der Deckenbeleuchtung, vom großen Weihnachtsbaum — nicht aber von Personen, die auf die Fotos erkennbar wären.
Dann kam ich an einem Blumengeschäft vorbei und machte zwei Fotos. Die Floristin sprach mich dann ziemlich ungehalten an, ob ich denn vorher gefragt hätte. Nicht überall sei das Fotografieren erlaubt. Nun, offensichtlich hatte ich sie vorher nicht gefragt, was ihre Frage schon ziemlich überflüssig machte. Weder am Einkaufszentrum noch am Blumengeschäft hing ein Hinweis, dass Fotografieren verboten sein.
Wir könnten an dieser Stelle über Hausrecht reden. Oder darüber, ob ein paar Rosen in einem Wasserkübel schon ein Kunstwerk mit Urheberrecht darstellen. Dass ich nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis Bilder und andere Kunstwerke in zum Beispiel einer Galerie fotografiere, ist für mich selbstverständlich. Bei Museen frage ich grundsätzlich vorher immer nach. Aber bei ein paar Rosen vor einem Blumengeschäft?
Vielleicht hat da nur jemand einen besonders schlechten Tag gehabt. Im Übrigen, es gibt in Bezug auf Fotografie eine Reihe sehr interessanter Urteile in Bezug auf Kunstfreiheit.