Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Möglicherweise durch Herbert Grönemeyer und sein Lied „Kinder an die Macht“ hielt ich selber in meiner Sturm und Drang Zeit ein Kinderwahlrecht für sinnvoll. Allerdings wäre ich nie auf die Idee gekommen, solches bereits ab der Geburt zu fordern. Das was ich mir damals vorstellt, orientierte sich an einem Alter ab 14 Jahren. Nach wie vor halte ich es nicht verkehrt, über eine Absenkung grundsätzlich nachzudenken, wobei 16 Jahren aus meiner Sicht eine Grenze wäre. Jugendliche, so hört man, sind in dem Alter bereits reifer als sie früher waren.
Kann man so stehen lassen, obwohl das aus meiner Sicht zu pauschal ist. Bevor es den Begriff „Kindheit“ gab, mussten auch Kinder unter 10 Jahren arbeiten und wurde für Straftaten zum Tode verurteilt.

Aktuell Entwicklungen zum Thema Kinderwahlrecht

Vor sieben Jahren hatte ich das Thema Kinderwahlrecht schon mal hier im Blog. Das war damals eine Forderung von Paul Kirchhof. Damals wie heute sehe ich es ziemlich kritisch, wenn Eltern stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder deren Wahlrecht ausüben dürften. Aus meiner Sicht ist das Gift für unsere Demokratie. Das das Kinderwahlrecht wieder an die Oberfläche aktuelle Diskussionen gespült, haben wir unter anderem der JUSO-Vorsitzenden Johanna Uekermann und der ehemaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) zu verdanken.

Der Weg zum Kinderwahlrecht

Soledadsnp / Pixabay

So steckt der Deutsche Familienverband hinter einer Kampagne „Wahlrecht ab Geburt“. Allerdings sollte man hier deutlich zwischen differenzieren. Auch wenn einige Onlinemedien die reißerische Überschrift „In der Windel zur Wahlurne?“ wählten, erscheint mir die Positionen von Uekermann deutlich realistischer. Sie greift das auf, von dem ich auch damals, im JUSO-Alter, überzeugt war. Die Berichterstattung beim „Qualitätsprodukt“ The Huffington Post kann getrost ignorieren und liest besser den Originalartikel von Uekermann auf der Webseite von neues deutschland.

Wahlrecht ab welchem Alter?

Es sind Sätze wie „Jugendliche haben ein Recht darauf, selbst über ihr Leben zu bestimmen und ihr Umfeld mitzugestalten“, bei denen ich voll bei Uekermann bin. Für mich ist das auch zudem ein Beleg, wie viel es bringt, statt hastig gepostete Facebookmeldungen weitestgehend zu ignorieren und lieber der Sache auf den Grund zu gehen. In der SPD-Facebook Gruppe gab es für Uekermann viel Häme, weil sich anscheinend keiner die Mühe machte, tatsächlich ihren Artikel zu lesen (auf den auch nirgends verwiesen wurde).
Ziemlich deutlich schreibt Uekermann nämlich, dass sie das gleiche Stimmgewicht für jeden Wähler für absolut wichtig hält. Ganz konkret:

Ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern treuhänderisch für ihre Kinder abstimmen, würde nicht nur dieses elementare Demokratieprinzip unterwandern.

Denn das, so Uekermann, wäre das Gegenteil eines Selbstbestimmungsrechts für Kindern. In ihrem Fazit fordert sie ein Wahlrecht ab 16 Jahren. Und dem kann ich mich vorbehaltlos anschließen.

Die Eltern als Treuhänder

Auf einem ganz anderen Blatt stehen dagegen die Forderungen, die der Deutsche Familienverband vertritt. Geht es nach ihm, soll es tatsächlich ab Geburt ein Wahlrecht geben. Bis die Kinder soweit sind, selber das Wahlrecht auszuüben — entweder weil sie das 18. Lebensjahr erreichen oder sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen — wird das Wahlrecht dann treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt. Mit anderen Worten: die Eltern erhalten für jedes Kind eine zusätzliche Stimme bei der Wahl.
Von den vielen Komplikationen, die eine treuhänderische Stimmabgabe in sich birgt, seien hier nur zwei skizziert. Erstens ist es nicht ausgeschlossen, dass das Kind eine andere politische Haltung hat als die Person, die in seinem Namen die Stimme abgibt. Und zweitens ist ungeklärt, was passiert wenn sich die Eltern nicht einig sind, für welche Partei sie im Namen des Kindes stimmen sollen.

Stimmungsmache statt wirklicher Argumente

Wirklich substanzhaltiges findet man auf der Website des Deutschen Familienverbands nicht. Was dort zum Kinderwahlrecht zu lesen ist, ist eher eine Stimmungsmache mit dünnen Argumenten. Das Kinder nicht wählen dürfen, wird demzufolge mit der Frage „Ist es gerecht, dass 13 Millionen Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden?“ in Frage gestellt.
Es wird auf das Grundrecht verwiesen und den Umstand, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht. Was aber nach Meinung der Initiatoren für ein Wahlrecht ab Geburt nichts über das Wahlalter aussagen würde. Die Altersgrenze ab 18 sei eine rein künstlich gesetzt Grenze.
Allein diese Aussage ist barer Unsinn. So gelten nach dem Gesetz aus gutem Grund Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren als bedingt strafmündig. Das ist keine künstliche, willkürliche Festlegung sondern orientiert sich unter anderem an Entwicklungspsychologischen Erkenntnissen.
Die Forderung nach einem Kinderwahlrecht — eigentlich nach einem Familienwahlrecht — mit dem Wahlrecht für Frauen in einen Topf zu werfen, halte ich persönlich für ziemlich daneben.

Fazit

Über eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre kann und sollte diskutiert werden. Dagegen muss die Forderung nach einem sogenannten Familienwahlrecht entschieden zurück gewiesen werden. Die Auswirkungen des sogenannten vikarischen Wahlrechts sind umstritten. In einer Untersuchung der Bundestagswahlen von 1994 bis 2005 stellten Achim Goerres und Guido Tiemann fest, dass sich „Eltern und Nicht-Eltern nur wenig in ihren Parteipräferenzen unterscheiden. Sie kommen zur Schlussfolgerung, dass es auf Grund des geänderten Wahlrechts zu keiner Kräfteverschiebung im Bundestag kommen würde. Wohl aber würden sich die Parteien stärker im Bereich der Familienpolitik engagieren müssen.
Betrachtet man das Ziel, eine besser oder andere Familienpolitik, dann muss gefragt werden, ob sich diese nicht auf anderen Wege erreichen ließe. Eine Entwertung der Stimmen von Wählerinnen und Wählern ohne Kinder kann jedenfalls nicht der richtige Weg sein.

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