Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestern über ein Verbot beziehungsweise Nichtverbot der NPD musste ich erstmal bei mir sacken lassen. Ganz persönlich wäre mir eine Entscheidung diesbezüglich bei einer Partei, die sich selber als Nachfolgerin der NSDAP sieht, leicht gefallen. Allerdings bin ich kein Jurist, nur jemand der von sich glaubt über einen gesunden Menschenverstand zu verfügen.

Das Urteil erinnert mich ein wenig an ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgericht, getroffen im Mai 1993. Über Abtreibung hieß es damals, sei wider das Recht aber straffrei. Die NPD ist nun laut BVG eine verfassungsfeindliche Partei, sei aber zu klein und unbedeutend um sie zu verbieten. Das ist keine klare Haltung, sondern eine gezielte Vermeidung. Möglich, dass so was rein juristisch betrachte sogar eine völlig korrekte Entscheidung ist. Allerdings stellt sich dann die Frage, wem ein solches Urteil („Im Name des Volkes“) dient.

josemdelaa / Pixabay

Es schafft keine Rechtssicherheit, ist auch keine Orientierungshilfe, sondern sorgt nur für Verwirrung. Wie kann etwas, was sich laut der Richter des BVG ganz eindeutig gegen die Verfassung richtet trotzdem ungeschoren davon kommen? Anders gefragt: wenn ich nur einen kleinen Kiosk in Köln anzünde, lässt man mich dann, obwohl ich Brandstifter bin, laufen, weil der Kiosk zu klein und unbedeutend gewesen ist?

Bestimmte Urteile und Entscheidung lassen sich nicht einfach nur formaljuristisch fällen, sie haben immer auch eine politische Dimension, die berücksichtigt werden muss. Die deshalb berücksichtigen muss, um Schaden von Staat und Gesellschaft abzuwenden. Wer an der „menschenverachtende Agitation zur Schaffung eines ausländerfeindlichen Klimas beteiligt ist“, dem muss deutlich gemacht werden, dass er nicht erwünscht ist. Ein Verbot ist hier das richtige Signal. Das die NPD auch über Steuergeld mitfinanziert wird, ist ein untragbarer Zustand. Hier merkte das BVG lediglich an, dass eine Änderung der staatlichen Finanzhilfe mögliche sei — wozu aber das Grundgesetz geändert werden müsste. Eine hohe Hürde und eigentlich überflüssig, wenn man denn die NPD gestern verboten hätte.

Damit ist der Versuch, die NPD verbieten zu lassen bereits zum zweiten Mal gescheitert. Eine Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts war das kaum. Es heisst, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hätte betont, dass nicht viel gefehlt habe für ein Verbot. Die NPD sei aber hinsichtlich der Durchsetzung chancenlos. Was hat also gefehlt? Ein paar mehr Prozentpunkte bei der letzten Bundestagswahl? Oder will man in so einem Fall erst auf einen Wahlsieg warten und darauf, bis die ersten an die Wand gestellt werden? Dann ist es nämlich bereits zu spät.

Für mich hat es Heribert Prantl in der Süddeutsche Zeitung heute (wieder mal) gut auf den Punkt gebracht: „die wehrhafte Demokratie muss sich rechtzeitig wehren“. Prantl hält das Urteil ebenfalls für falsch. Etwas was die Demokratie vergifte, sie abschaffen will, gehört verboten. Es darf sich in dem Fall nicht die Frage nach der große richten, sondern allein nach dem Schaden, der angerichtet wird und angerichtet werden kann. Prävention nennt man so was.

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