Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Die protzige Werbung „Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ kennen die meisten von uns. Die Angeberei hat es sogar zu einer allgemeinen Redewendung geschafft. Gut geht es einem mit einem eigenen Haus, noch besser mit mehren eigenen Häusern — ganz egal, ob andere kein Dach über den Kopf haben.

Obdachlosigkeit, an sich schon ein Thema, mit denen sich unsere Gesellschaft viel zu wenig beschäftigt, gewinnt vor dem Hintergrund der zu uns kommenden Flüchtlinge eine neue Brisanz. Die Menschen müssen untergebracht werden. Nicht irgendwo, sondern so, dass sie dort auch in Würde leben können. Gerade im Hinblick auf die kälter werdenden Tage sind Zeltstädte keine Lösung — aber es gibt auch noch andere Gründen, die gegen Zelte sprechen.

RoDobby / Pixabay

Die Kommunen sind in der Verantwortung, die ihnen zugewiesenen Flüchtlingskontingente unterzubringen. Ansätze wie zum Beispiel leerstehende Baumärkte oder Fabrikhallen sollte man kritisch hinterfragen, denn eine Pappwand bietet alles andere als Privatsphäre. Und steht auch Flüchtlingen zu, zumindest dann, wenn einem Artikel eins unseres Grundgesetzes etwas bedeutet.

Nicht nur die Not der Flüchtlinge ist groß, sondern auch die der Städte in Deutschland, die händeringend nach Unterkunftsmöglichkeiten suchen. Plötzlich lies man als Bürgerin oder Bürger dann eine Schlagzeile wie diese in der Zeitung „Städte beschlagnahmen Immobilien“. Wobei das noch harmlos formuliert ist, je nach Ausrichtung der Zeitung und Leserschaft kann das schon mal extrem reißerische Züge annehmen. Das schürt Ressentiments und ist Benzin für rechte Brandstifter. Neonazis nutzten bereits die Gunst der Stunde, um gefälschte Briefe einer Kommune in Brandenburg an Mieter zu verschicken, in denen eine Zwangsräumung der Wohnung angedroht wurde. Die Mieter sollten Platz machen für Flüchtlinge. Jedem Bewohner, so hieß es in dem Schreiben, stünden nur noch 12 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.

In rechtslastig Blog wird bereits von einem „Krieg gegen Mieter“ gesprochen und Einzelfälle zitiert, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Lüge vermischt sich hier mit Wahrheit, denn die steht gleich an der nächsten Hausecke. So wurde in Hamburg tatsächlich von der rot-grüne Regierung ein „Sicherstellungsgesetz“ beschlossen. Leerstehende Immobilien können zwecks Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmt werden.

Ja, man muss schon etwas genau lesen, denn es heisst tatsächlich „leerstehend“. Aber was zählen schon die Details, wenn man darauf aus ist, Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen? Auch wird in dem Zusammenhang gerne verwechselt, dass die Immobilien lediglich beschlagnahmt werden. Die Besitzer enthalten eine ortsübliche Miete als Entschädigung. Etwas ganz anderes wären Enteignungen.

Ein weitere Blick ins Grundgesetz, dort findet sich der wunderschöne Absatz 2 des Artikels 14:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Kommunen, die Immobilien mit moderaten Zwang einem anderen Verwendungszwecke zuführen, handeln im Interesse des Allgemeinwohls. Neu ist das nur wirklich nicht. Nach 1945 wurde Wohnraum für Flüchtlinge, Vertriebene und Ausgebombte ebenfalls beschlagnahmt. In Zeiten der Not rückte man zusammen.

Niemand muss befürchten, seine Wohnung mit Flüchtlingen teilen zu müssen. Es gibt genügend Leerstand, der sich sicher nutzen lässt. Wer dennoch Flüchtlinge bei sich selber aufnimmt, verdient unsere Anerkennung. Das was man hat, mit Mittellosen zu teilen, gehört zur christlichen Kultur.

Wenn man wirklich mal wissen will, wie sich Enteignung in Deutschland anfühlt, sollte man sich mit ehemaligen Bewohnern von Manheim und anderen Ortschaften unterhalten, die dem Braunkohletagebau zum Opfer vielen. Hier wurden nämlich Menschen vertrieben, um Konzernen Profite zu bescheren.

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