Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Ein Satz, der wie eine Selbstverständlichkeit klingt. Natürlich gehört der Balkon einer Wohnung zur Wohnung, schließlich wird seine Größe auch entsprechend anteilig bei der Berechnung der Miete berücksichtigt. Dadurch, dass der Balkon zur Wohnung gehört, ergeben sich daraus jedoch noch weitere Konsequenzen. So legt Artikel 13, Absatz 1 die Unverletzbarkeit der Wohnung fest.

Niemand darf ohne die Zustimmung des Bewohners die Wohnung betreten, auch nicht der Vermieter. Ausnahmen sind entsprechend im Artikel 13 aufgeführt und beschränken sich im Wesentlichen auf die Abwehr einer dringenden Gefahr. Gleiches gilt für Balkon. Ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters stellt das Betreten des Balkons Hausfriedensbruch nach § 123, Ansatz 1 des Strafgesetzbuches dar:

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt stellt sich die Frage, warum ich mich überhaupt mit so was auseinandersetze. Für einen Krimi ist es diesmal nicht, es ergab sich eher aus einer traurigen Alltagserfahrung gestern. Zum wiederholten Male klettert das Kind einer Nachbarin auf unseren Balkon, obwohl ich sowohl die Mutter als auch das Kind darauf angesprochen habe und deutlich machte, dass ich dies nicht wünsche. Auf dem Balkon stehen Pflanzen, Töpfe und zerbrechliche Sachen und eigentlich muss ich auch gar nicht begründen, warum der Balkon tabu ist.

Gestern gab es dann den traurigen Höhepunkt. Obwohl hier ziemlich eng gebaut ist, ziemlich viel kaputt gehen kann und sich in unmittelbarer Nähe eine große Wiese befinden, spielten zwei Kinder aus der Straße direkt vor der Haustür Fußball. Über so was reg ich mich schon gar nicht mehr auf — bis es auf einmal richtig schepperte. Bei uns war nichts passiert, so dass wir schulterzuckend weiter Zeitung lasen. Dann aber versuchte eine Junge auf unseren Balkon zu klettern um darüber dann auf den Nachbarbalkon zu gelangen. Dort lag der Ball. Wie schon zuvor untersagt ich ihm das Betreten des Balkons. Zum einen weil die Kletterrei gefährlich ist und er dabei hätte abstürzen können, zu anderen weil es aus meiner Sicht geboten gewesen wäre, beim Nachbarn zu klingen und nach dem Ball zu fragen. Auch allein deshalb schon, weil eventuell etwas durch den Ball hätte kaputt gegangen sein können.

Die Mutter des Jungen wollte nicht beim Nachbarn klingen. Statt dessen telefonierte sie mit unserer Nachbarin, die ihren Sohn dazu anstiftet, den Ball vom Balkon des Nachbarn zu holen, ohne dabei über unseren Balkon zu klettern (er ist wohl etwas geschickter). Man kann davon ausgehen, dass der Sohn noch nicht strafmündig ist. Zudem bin ich bei Kindern immer der Meinung, man sollte etwas bedachter auf das sehen, was sie tun. Sind im Wachstum und können oft nicht die Folgen ihres Tuns abschätzen.

Jedoch: die Mutter hat nicht nur davon gewusst, was ihr Sohn tut, sondern ihn auch noch dazu angestiftet. Das ist in jedem Fall etwas, was man nicht hinnehmen sollte. Vor ein paar Minuten hatten wir ein Gespräch mit den Nachbarn, auf dessen Balkon der Ball gelandet war. Die Kurzfassung: Not amused. Ziemliches Entsetzen darüber, dass man so leicht auf den Balkon im immerhin 1. Stock kommt und das man das einfach so macht. Die einhellige Meinung war, man hätte klingen oder mit einem Zettel im Briefkastens um die Herausgabe des Balls bitten sollen. Eine Entschuldigung für das Ball auf den Balkon befördern ist zudem das Mindeste.

Hier in der Siedlung scheinen Eltern aber gerne aus den eigentlich Opfern die Missetäter zu machen. Wir für unseren Teil sind, was Diskussionsbedarf angeht, müde geworden. Bei nächsten Mal suchen wir nicht mehr das Gespräch (bei dem man vor Kindern auch noch bloßgestellt wird), sondern werde die Angelegenheit über Polizei und Anwalt regeln.

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