Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Tag: 4. August 2014

Der Balkon gehört zur Wohnung

Ein Satz, der wie eine Selbstverständlichkeit klingt. Natürlich gehört der Balkon einer Wohnung zur Wohnung, schließlich wird seine Größe auch entsprechend anteilig bei der Berechnung

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