Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Seit dem 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen das verschärfte Rauchverbot. Ursprünglich nahm ich an, dass sich nach einer ersten Welle der Entrüstung bei Raucher wie auch Gastronomen und Verbänden so was wie Einsicht einstellen würde. Selten habe ich so falsch gelegen. Nach wie vor wird zum Sturm gegen das Rauchverbot geblasen. „Kneipensterben“, Verbotskultur und was noch alles ins Feld geführt wird. Wer sich für das Rauchverbot, ausspricht, wird als Gesundheitsapostel oder schlimmeres diffamiert.

Der Zusammenhang zwischen zahlreichen Toten auf Grund Lungenkrebs durch Rauchen, auch durch Passivrauchen, ist längst medizinisch bewiesen. Das Rauchverbot ist daher ein Lebensgebot. Es schützt andere Menschen.

Es wird kein Nichtraucher gezwungen, in eine Kneipe zu gehen.
Argumentation eines Rauchers

Wer von einer Verbotskultur und der Einschränkung von Freiheiten redet, sollte bedenken, dass es auch an anderer Stelle Regeln und Vorschriften gibt. So gilt in geschlossen Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h (für manche Straßen und Viertel zusätzlich 30 km/h oder aber es wurde eine Spielstraße eingerichtet). Genauso wie im Raucher-Zitat ließe sich hier gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung argumentieren. Niemand zwingt andere, unsicherer Autofahrer, sich hinters Steuer zu setzen. Ebenfalls muss niemand eine Straße überqueren, wenn dort jemanden seinen Geschwindigkeitsrausch auslebt.

Zum Gemeinwohl aller so wie zu Erhöhung der Verkehrssicherheit, zum Schutz der Anwohner vor zu viel Verkehrslärm gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Freiheit des Einzelnen wird aus gutem Grund da beschnitten, wo seine Freiheit das Zusammenleben und die Gesundheit anderer beeinträchtigt. Genau so ist das auch mit dem Nichtraucherschutz. Und manchmal ist es so sogar so, dass der „böse“ Staat seine Bürger vor sich selber schützen muss.

Sicher es gibt Grenzen beim Eingriff ins Privatleben. In seinen eigenen vier Wänden, so heisst es, dürfe man tun und lassen, was man will. Eine falsche Annahme, denn auch hier gilt das nur mit dem Zusatz: „…sofern nicht Gesundheit und Leben anderer beeinträchtigt werden.“ Zudem gibt es Regelungen, die besondere Maßnahmen vorsehen, wenn das Wohl besonders schutzbedürftiger Personen gefährdet ist: der Staat hat die (reglementierte) Möglichkeit, ein Kind aus der Familie herauszunehmen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Was hat das Wohl eines Kindes mit einer Zigarette zu tun? Nichts und doch sehr viel. Man muss nur etwas länger darüber nachdenken, als man benötigt, um eine Zigarette aufzurauchen.

Ich für meinen Teil bin sehr dankbar für das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen. Wobei es an einigen Stellen immer noch hapert mit der Kontrolle. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, weiß, was gemeint ist. Für mich ist es auch typisch deutsch, sich mit Händen und Füßen gegen das Rauchverbot zu wehren, statt es als Chance zu begreifen.

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