Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Über das Recht auf ein faires Verfahren

Um das, was ich von Pornographie und Kinderpornographie im speziellen halte, braucht ich kein Geheimnis zu machen. Ich finde sie zum kotzen. Menschen, spricht eigentlich Männer, die sich eindeutige Bilder oder Videos herunterladen müssen mit aller Härte bestraft werden. Ob es dabei Material ist, bei dem sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen wird oder sie lediglich nackt gezeigt werden, ist dabei im Grunde nebensächlich. Ein Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt in beiden Fällen vor. Wer sich das Material nur besorgt, schafft durch seine Nachfrage auch den Markt dafür.

Für die Aufklärung von Straftaten sind in Deutschland Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, für die Verurteilung Gerichte. Dabei gilt das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört, laut der Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6, Absatz 2, folgendes:

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Dieses Recht gilt für alle, auch für Prominenten und Politiker. Man kann persönlich von Sebastian Edathy halten was man will, bis zu seiner Verurteilung gilt auch er als unschuldig. Aus diesem Grund finde ich das Verhalten von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel beschämend. Ohne das es ein rechtskräftiges Urteil gibt, will er Edathy aus der Partei verstoßen. Dazu gab es gestern Abend bereits eine Rundmail an alle SPD-Mitglieder. Darin heisst es unter anderem über Edathy:

[…] Sein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag war daher mehr als gerechtfertigt. Sein Handeln ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und passt nicht zur SPD.

Unvereinbar finde ich, den Stab über jemanden zu brechen, um ganz offensichtlich von etwas anderem abzulenken. Im selben Schreiben beschönigt Gabriel die Weitergabe von Information durch Hans-Peter Friedrich:

Präsidium und Parteivorstand der SPD bedauern zugleich den Rücktritt von Bundesminister Hans-Peter Friedrich. Für uns steht fest: Hans-Peter Friedrich hat nach bestem Wissen und Gewissen eine Ermessensentscheidung getroffen und wollte Schaden verhindern. Die Entscheidung von Hans-Peter Friedrich, mich über den damals bekannten Zusammenhang zwischen den Ermittlungen in Kanada und Sebastian Edathy zu informieren, war menschlich höchst anständig aber nach meiner Überzeugung auch politisch plausibel und vertretbar. Die SPD stand damals vor Personalentscheidungen für die Neubildung der SPD-Bundestagsfraktion und auch für den Eintritt in eine neu zu bildende Bundesregierung.

Nehmen wir einmal für einen Moment an, es würde sich im weiteren Verlauf die Unschuld von Edathy herausstellen. Was dann? Entschuldigt sich die Parteispitze bei ihm? Wird er vollständig rehabilitiert? Wohl kaum, denn bei einem solchen Verdacht wie Kinderpornographie bleibt immer etwas hängen. Damit ist Sebastian Edathy bereits verurteilt und bestraft. Das ist kein sozialdemokratischer Umgang mit einem Parteimitglied.

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