Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Heute morgen, auf dem Weg zur S-Bahn in Köln-Nippes. Aus Siedlung an der Werkstattstraße kam ein Mädchen, etwa 13 Jahre alt, mit ihrem Fahrrad an. Kaum hatte sie den Weg hinter sich gelassen, an dem das Haus ihrer Eltern stehen musste, passierte etwas sehr typisches. Die junge Dame hielt ihr Fahrrad an, zog sich den Helm ab, hängt ihn an den Lenker und richtet sich die Haare, bevor sie weiter zu Schule fuhr. Folglich hatte sie den Helm nur so lange getragen, wie sie sich noch in Sichtweite ihrer Eltern befand.

Im Falle eines Sturzes nützt der Helm am Lenker herzlich wenig. So gute Reflexe, den Helm noch vor dem Unfall wieder anzuziehen, hat wohl niemand. Das Mädchen ist kein Einzelfall, denn immer wieder sieht man Menschen unterschiedlichen Alters auf dem Fahrrad, die einen Helm mit sich führen, ihn aber nicht tragen. Besonders merkwürdig sind Eltern, die den Helm nur dann aufsetzen, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind. Sobald sie diese aber zur Schule gebracht haben, wird der Helm abgenommen. Wesentlich ehrlicher wäre es, direkt auf den Helm zu verzichten.

Ohne Helm im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist allerdings so eine Sache. Früher© sind wir auf dem Land nicht nur ohne Helm, sondern selbst im Winter ohne Mütze gefahren. War halt nicht cool, etwas auf dem Kopf zu haben. Mittlerweile gibt es Menschen zwischen 15 und 35, die selbst im Hochsommer eine dicke Wollmütze tragen, weil sie es für cool halten. Die Zeiten ändern sich. Aber auch wenn es ziemlich schicke Fahrradhelme gibt, hat er es noch nicht die höhere Weihe zum modischen Accessoire erhalten.

Meinen ersten Fahrradhelm kaufte ich mir nach dem Abitur zusammen mit einem Trekkingrad. Das war dass Ergebnis einer Einsicht, bei den hohen Geschwindigkeiten, die mit dem Fahrrad möglich waren, doch etwas Schutz am Kopf zu benötigen. Wobei es bei einem Unfall nahezu unerheblich ist, wie schnell man selber fährt. Stürzt man unglücklich und schlägt mit dem Kopf auf, kann man sich auch Verletzung zuziehen, wenn man etwas über Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Für einen Unfall ist es auch egal, ob dieser im dichten Innenstadtverkehr passiert oder auf dem platten Land. Das Einzige was in Städten wie Köln steigt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Für mich Grund genug, selbst bei einem Leihfahrad wenn es eben geht nur mit Helm zu fahren.

Eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es Deutschland nicht. Und das ist eigentlich auch gut so. Ich schreibe das im vollen Bewusstsein, dass einige schwere Unfälle von Fahrradfahrern für die Betroffenen glimpflicher abgelaufen wären. Die große Gefahr einer Helmpflicht für Fahrradfahrer wäre die abnehmende Attraktivität dieses Verkehrsmittels. Gleichzeitig scheint es auch so zu sein, dass die meisten Unfälle, bei denen ein Helm schlimmeres hätte verhindern können, im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern, genaue gesagt Auto- und Lastwagenfahrern, passieren. Vornehmlich dabei im innerstädtischen Bereich. Man könnte daher auch umgekehrt schlussfolgern, rücksichtsvolles Auto fahren würde zur Reduzierung von Unfällen beitragen.

Insbesondere gilt das für einen konkreten Fall, bei dem eine Fahrradfahrerin an einem parkenden Auto vorbeifuhr. Unvermittelt wurde die Tür des Autos geöffnet, so dass die Radfahrerin ohne Chance auszuweichen vor diese Tür fuhr und stürzte. Durch den Unfall zog sich die Frau eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Der gesunde Menschenverstand würde sich zwar fragen, ob es mit Helm nicht glimpflicher ausgegangen wäre, ansonsten aber die Schuld eindeutig dem Autofahrer zuordnen. In der Fahrschule lernt man schließlich, vor dem Öffnen der Autotür auf den Verkehr zu achten.

Gesunder Menschenverstand und juristische Entscheidungen sind, wie des öfteren zu erfahren ist, mitunter zwei verschieden Paar Schuhe. Das schleswig-holsteinischen Ober-landesgerichts (OLG) in Schleswig kommt daher zu einer anderen Auffassung:

Die Fahrradfahrerin trifft ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat (sogenanntes Verschulden gegen sich selbst). Der Mitverschuldensanteil wird im konkreten Fall mit 20% bemessen.
Quelle: Pressemitteilung 9/2013 OLG Schleswig

Das entsprechend Urteil kommt einer indirekten Helmpflicht gleich, wie der ADFC zu Recht kritisiert. Überspitzt ließe sich auch einen Teilschuld herleiten, wenn man als Passant bei einem Polizeieinsatz von einem Querschläger getroffen würde, der durch das Tragen einer kugelsicheren Weste ohne Folgen gewesen wäre. Schließlich ist der Kauf einer Schutzweste ebenso wirtschaftlich zumutbar wie der eines Fahrradhelms:

Die Anschaffung eines Schutzhelms ist darüber hinaus wirtschaftlich zumutbar. Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt.
Quelle: Pressemitteilung 9/2013 OLG Schleswig

Wer als Fahrradfahrer demnach keinen Helm trägt, ist unverständig, oder anders ausgedrückt, einfach dumm und daher selber Schuld, wenn ihm etwas passiert. So betrachtet tragen rücksichtslose Autofahrer auch noch zur „natürlichen“ Selektion bei, wenn sie den Straßenverkehr von solchen dummen Menschen befreien. Man möchte darüber den Kopf schütteln, was aber mit Helm auf dem Kopf etwas schwerer fällt. Vielleicht ist das der tiefer Sinn dahinter. Helm auf, damit es weniger Widerspruch gibt.

3 Kommentare

  1. Ich möchte auch hier anmerken, dass es solch ähnliche Urteile in anderen ähnlichgelagerten Bereichen gibt.
    Bei Kradfahrer ist das Tragen von Schutzkleidung (Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel) ebenfalls nicht vorgeschrieben, wird aber auch im Falle eines Unfalls und Fehlens dieser als Verschulden gegen sich selbst gewertet. Ebenso wird kein oder ungeeignetes Schuhwerk (Flipflogps, Stilettos) beim Autofahren negativ bewertet.
    Kann man doof finden, sollte man aber wissen.

    Ich bin aber auch nicht für eine Helmpflicht beim Fahrrad, trage jedoch selbst immer einen. Dennoch sollte sich jeder über die Konsequenzen bewusst sein, wenn er auf Schutzkleidung verzichtet.
    Beim Rad hat mir der Helm schon einmal schlimmere Verletzungen verhindert.
    Auch auf dem Krad fahre ich im Übrigen nie ohne volle Schutzkleidung, bisher ist mir da, außer Rutscher im Winter und einer genommenen Vorfahrt bei Schrittgeschwindigkeit, glücklicherweise nichts ernsthaftest passiert.

    Interessant ist, dass Skater in der Regel komplett mit Helm, Knie- und Ellenbogenschützern fahren.

    1. Ich denke, jeder sollte selber entscheiden dürfen, ob und welche Schutzkleidung er trägt. Das Problem gerade im geschilderten Fall ist die fehlende Rücksicht.

      Das ich selber auch Helm trage, hatte ich bereits geschrieben.

      Der Hinweis auf die Skater ist interessant. Allerdings fahren genügen Inline-Skater ganz ohne Schutz, selbst Anfänger. Und gerade da wäre es dringend geboten. Ohne Schutzausrüstung schnalle ich mir nicht die Schuhe an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner