Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Laut Artikel 6, Paragraph 1 des Grundgesetz stehen Ehe und Familie „unter besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Die konservative Interpretation, die möglicherweise auch dem entspricht, was die Väter (und Mutter) des Grundgesetzes sich dabei gedacht haben, bezieht das ausschließlich auf ganz bestimmte Konstellationen.

Die vorherrschende Meinung, nach wie vor auch in weiten Teilen von CDU und CSU, ist die von Ehe und Familie als hetrosexueller Zusammenschluss. Daher gibt es für homosexuelle Paare bisher lediglich die Option einer eingetragenen Partnerschaft, die rechtlich längst nicht gleichgestellt zum „klassischen“ Modell des Zusammenlebens ist. Die Ehe ist nur zwischen Mann und Frau möglich, da die ihr Ziel schließlich die Zeugung von Kindern sei. Wie verbreitet auch diese Meinung in der Bevölkerung ist, merkt man immer daran, wie häufig man sich als kinderloses Ehepaar rechtfertigen muss. Eine solche Ansicht verstört zutiefst. Laut dieser Ansicht dürften hetrosexuelle Paare, die sich dazu bekennen, keine Kinder zu wollen, nicht heiraten. Natürlich ist das genau so Unfug wie die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Am meisten regt mich in dem Zusammenhang die fehlende Einsicht in und Akzeptanz der Lebenswirklichkeit auf. So dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine fremden Kinder adoptieren oder sich künstlich befruchten lassen. In beiden Fällen spricht rational nichts dagegen. Kinder, die in einem gleichgeschlechtlichen Haushalt aufwachsen, sind zu 100 Prozent gewollt. Für das Wohl des Kindes ist das auf jeden Fall besser als die in den Köpfen herumspukende Vorurteile.

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