Köln ist mitunter eine merkwürdige Stadt. Insbesondere auch deshalb, weil sie sich eine Stadtverwaltung leistet, die Vorschläge von zweifelhaftem Sinn macht. Über die Bettensteuer zur Kulturförderung kann man noch trefflich streiten.
Die Erhebung von Gebühren auf Schlangen vor Geschäften, Lokalen und Diskotheken ist jedoch etwas, was direkt aus Schilda stammen könnte. Als ich zum ersten Mal im Kölner Stadt-Anzeiger von der so genannten „Schlangensteuer“ lass, musste ich mehrfach auf das aktuelle Kalenderdatum schauen. Erst dann war der Verdacht, es würde sich um einen plumpen Aprilscherz handeln, vom Tisch. Als Stadt macht man sich mit so was einfach nur lächerlich.
Das Schlimmste an der Sache war und ist jedoch, wie einleuchtend einem nach mehrfachen lesen die Begründung der Stadtverwaltung erscheint. Grundsätzlich verkehrt ist die Aussage, bei den Flächen, die durch Schlangen belegt werden, handele es sich um öffentliche Flächen, richtig. Richtig ist auch die Aussage, von Marktbeschickern, Biergartenbetreibern und anderen Nutzern öffentlicher Flächen würde bereits eine Gebühr erhoben. Die Folgerung für die Stadtverwaltung ergibt sich dann aus einem einfachen logisch Prinzip. Schlangen stehen auf öffentlichen Grund, also muss dafür eine Gebühr erhoben werden – es sei denn, die in der Schlange befindlichen stehen nicht für eine kommerzielle Veranstaltung an.
Führt man das weiter, findet man schnell absurde Grenzfälle. Wie wäre es zum Beispiel mit Schlangen vor dem Kölner Dom? Kostenpflichtige Veranstaltungen gibt es dort bestimmt. Und auch die Kollekte der Messe hat schließlich einen gewissermaßen kommerziellen Hintergrund. Interessant ist auch die Frage, ob bei Geschäftseröffnungen wie gestern beim ProMarkt in der Opernpassage „Schlangengebühren“ anfallen oder ob es Ausnahmegenehmigungen geben wird. Die Kontrolle und Verwaltung dürfte in jedem Fall die Einnahmen übersteigen.
Ein anderer Aspekt. In nicht wenigen Fällen stehen Menschen in Schlangen, wenn es irgendwo etwas günstiger gibt. Eine „Schlangengebühr“ würde vom Inhaber auf den Preis aufgeschlagen werden. Letztendlich zahlt dann der Kunde bzw. Gast. Es trifft also, so ließe sich folgern, eher Menschen mit geringerem Einkommen. Sozial gerecht ist das nicht. Aber vielleicht hat die Verwaltung ja noch eine Straßengebühr für die Besitzer von teuren Autos in der Schublade.