Zu einer Zeit, als ich nicht nur noch in Wesel gelebt habe, sondern auch noch erheblich jünger war, ging ich regelmäßig schwimmen. Erst im Verein, dann nötigten mich meine Eltern zu einer DLRG-Mitgliedschaft, weil die Tochter von Bekannten aus dem Kegelklub auch dort schwamm.
Im Verein schwimmen fand ich persönlich schon furchtbar. Ein härteres Kaliber war dann die Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft (DLRG). Auf dem Weg zum DRLG-Bronze Abzeichen gab es einige Prüfungen, bei denen ich eine als besonders traumatisch aber realitätsnah nie vergessen werden. Der Ausbilder, ein Mann von gut 120 kg, mimte einen Ertrinkenden, den es zu retten galt. Natürlich hat er sich ebenso verhalten und mich mit seinem ganzen Gewicht in die Tiefe des Beckens gezogen. Glücklicherweise hatte ich aufgepasst und wusste, mit welchen Griffen ich mich aus der Umklammerung befreien kann.
Damals habe ich gelernt, welche Verantwortung man als Lebensretter hat. Ich selber habe mich dann dem Dienst am Auesee in Wesel durch die Beendigung meiner Mitgliedschaft rechtzeitig entzogen. Respekt habe ich dennoch vor dem, was die Strandwächter leisten.
Meiner Meinung nach ist es auch selbstverständlich, einem Lebensretter mindestens Lob und Dank zukommen zu lassen, wenn er unter Einsatz seines eigenen Lebens das eines anderen Menschen gerettet hat. In Miami, so schrieb am vergangen Freitag der Kölner Stadt-Anzeiger, sah der Dank für einen Strandwächter dagegen ganz anders aus. Er wurde fristlos entlassen. Einzig und allein deshalb, weil der Mann, dem er das Leben gerettet hatte, außerhalb des von ihm zu bewachenden Bereichs ertrank. Die Firma, bei der der Strandwächter beschäftigt war, sah darin eine grobe Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. So habe er seinen Zuständigkeitsbereich während der Arbeitszeit verlassen.