Die Bezeichnung Zierfisch, so habe ich heute gelernt, wird üblicherweise nicht mehr verwendet. Vermutlich wohl auch, weil es leicht abwertend klingt. Als wir früher zu Hause noch ein Aquarium hatten, schwammen darin selbstverständlich Zierfische.
Damit brachten wir in der Familie den Nutzwert zum Ausdruck – auf dem Land schätzt man so was. Die Fische waren nett anzusehen, aber sonst zu nichts zu gebrauchen. Und mal ganz ehrlich, die meisten davon waren auch viel zu klein, um satt zu machen.
Themenwechsel. Als DER CHEF und ich uns vor zwei Jahren zum ersten Mal in Köln eine Wohnung suchen mussten, begegneten wir einer ganz besonders Spezis: dem Immobilienmakler. In Zeiten, wo alle möglichen Arten auf der Roten Liste wieder finden, da sie vom Aussterben bedroht sind, geht es dem Makler verblüffend gut. Vielleicht liegt es an den besonderen Bedingungen seines vornehmlich in Großstädten vorhandenen Biotops. Wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot, fühlen sich Immobilienmakler wie die Fische im Wasser – besonders wohl.
Es erstaunt dabei, mit wie wenig man in Deutschland Immobilienmakler werden kann. In Köln muss man dazu bei der Stadt einen Antrag stellen und folgende Unterlagen einreichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
- Personalausweis oder Nationalpass
Bei Antragstellung ist eine Gebühr zu entrichten, die „im Einzelfall“ festgelegt wird. Im Klartext ist diese Gebühr stark von der jeweiligen Stadt abhängig, bei der man den Antrag stellt. Auffällig fehlt hier etwas. Die Stadt Düsseldorf beschreibt das in ihren Ausführungen zur „Erlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung“ wie folgt:
Für das Antragsverfahren und zur Erteilung der Erlaubnis ist kein Qualifikationsnachweis erforderlich.
Ein Eignungsnachweis oder eine Ausbildung sind demnach definitiv nicht nötig, um sich als Immobilienmakler zu betätigen. Hierzulande gilt nicht das Bestellerprinzip, bei dem der Vermieter als derjenige, der den Makler beauftragt hat, die Provision bezahlt. Wer diese daher zu entrichten hat, liegt auf der Hand: der Mieter. Rechtlich ist das entsprechend geregelt. Für seine Vermittlungsleistung erhält ein Makler in Deutschland bis zu zwei Netto-Kaltmieten Provision. Für Außenstehende stellt sich die Leistung des Maklers häufig so dar, als ob er lediglich die Wohnungstür aufschließen würde, damit sich Interessenten das Objekt ansehen können. Und damit sind wir dann wieder bei den Zierfischen.
Überrings: In Ländern wie Großbritannien bedarf es einer Fünfjährigen Ausbildung inklusive Abschlussprüfung, damit man als Immobilienmakler tätig sein darf.
2 Kommentare
Es sollte so sein, das ausschließlich der Vermieter oder Verkäufer eine Provision zahlen muss. Das würde sich heilsam auswirken.
Das wäre das sogenannte Bestellerprinzip. Soweit mir bekannt, gibt es dafür derzeit aber keine (politische) Mehrheit.