Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz darf die Bundespolizei Zugreisende auch allein aufgrund ihres Aussehens kontrollieren. Ein konkreter Verdacht ist nicht notwendig. Juristisch formuliert hört sich das dann so an:
Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2012, Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Man könnte in diesem Zusammenhang schnell von Rassismus sprechen. Im Grundgesetz, dass offenbar bei der Urteilsfindung nicht vorlag, ist folgendes zu lesen:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 3, Absatz 3
Für Drogenschmugler mit „nordischem“ Aussehen ist dieses Urteil sicher ein Grund zum jubeln. Reicht es doch künftig aus, sich auf den entsprechenden Strecken einfach neben einen möglichst „ausländisch“ aussehenden Mitreisenden zu setzen. Da sich, wie das Gericht betont, die Bundespolizei „aus Gründen der Kapazität und Effizienz“ auf Stichprobenkontrollen beschränke.
Sicher lässt sich nachvollziehen, dass nicht jeder Reisende kontrolliert werden kann. Nicht nur in der Hinsicht unterscheidet sich die Bahn vom Flugzeug. Solch eine Vorgehensweise kann und darf aber nicht sein. Man sollte sich einfach für ein paar Minuten in die Menschen hineinversetzen, die allein auf Grund ihres Aussehens kontrolliert werden. Wie würde man sich selber in so einer Situation fühlen? Hätte man Verständnis dafür? Ich denke nicht. Vor allem nicht, wenn man häufiger auf der Strecke unterwegs ist und öfter überprüft wird.
In Deutschland sollte man aus der Geschichte gelernt haben, dachte ich bisher. Offenkundig ist das nicht der Fall. Vielleicht kommt demnächst noch der Vorschlag, man könne sich beim Einwohnermeldeamt eine „Unbedenklichkeitsplakette“ besorgen, die deutlich sichtbar getragen vor Stichprobenkontrollen schützt.
Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil vorm Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz keinen Bestand haben wird.
2 Kommentare
Als ich dieses Urteil gelesen habe, bzw. die Berichte darüber, ist mir auch alles aus dem Gesicht gefallen.
Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich schon auf Bahnsteigen oder in Zügen kontrolliert wurde.
Das ist an sich kein Problem für mich. Wenn nunmal ein 1,80-dunkle-Haut-schwarze-Haare-Typ gesucht wird, wäre es ziemlich bescheuert, mich eifnach zu übersehen.
Aber die herablassende Arroganz, mit der mir bisher ALLE Polizisten in diesem Zusammenhang entgegengetreten sind, kann ich nicht mehr nachvollziehen.
Der Höhepunkt war tatsächlich erreicht, als mich zwei schlampig gekleidete und ziemlich ungepflegte Zivilpolizisten in gespielt gebrochenem Deutsch angesprochen haben.
Sind natürlich alles Einzelfälle, klar.
Merkwürdig nur, dass die Einzelfälle so häufig vorkommen…