Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat am 4. März 2012 ein so genanntes Leistungsschutzrecht beschlossen. Bei allem dem, was ich bisher zum Thema gelesen habe, erscheint mir der Begriff falsch.
Geschützt wird in erster Linie Leistung, sondern das genau Gegenteil davon: die Faulheit oder auch Untätigkeit der Presseverlage, sich über neue Geschäftsmodelle Gedanken zu machen. Künftig soll, wenn ich es richtig verstanden habe, die kommerzielle Nutzung von Textauszügen kostenpflichtig werden. Das würde dann vor allem Dienste wie Google-News treffen, wir behauptet. Das sei gerechtfertigt, da Google mit den Auszügen Geld verdienen. Außer Acht gelassen wird dabei allerdings, dass Leser über diese Textauszüge zum entsprechenden Artikel des Verlags landen. .
Wenn ich in meinem Blog den RSS-Feed von spiegel.de als Widget einbinden und gleichzeitig über Werbung versuche, die Kosten für Servermiete herein zu bekommen, ist das genau genommen bereits eine Kommerzielle Nutzung der Auszüge. Einer solchen Auslegung könnte man vielleicht sogar noch folgen. Was aber, wenn ich zu einem Thema etwas schreibe und in meinem Artikel aus einer Zeitung zitiere?
Die Leistung des Redakteurs oder Autors ist bereits über das Urheberrecht geschützt. Die Verwendung von Auszügen aus einem Text dürfte zudem mit dem Zitatrecht kollidieren.
Ein großer Teil der Presseverlage bietet einen kostenlosen RSS-Feed, der zumeist nur aus einem Auszug besteht. Niemand zwingt die Verlage dazu. Für mich als Nutzer ist ein RSS-Feed, eingebunden im Google-Reader eine praktische Sache. Ich kann schnell eingehende Informationen scannen und entscheiden, was mich wirklich interessiert – die Artikel landen dann bei mir in Read it later. Aus Sicht der Verlage dürft ein solche Dienst auch eine Bedrohung sein, sorgt er doch dafür, dass ich ihre Artikel ohne Werbung lesen kann.
Als Auto nutze ich auch Google Alerts (die unter anderem Google News als Quelle verwenden), um täglich zu bestimmten Schlagworten Informationen zu erhalten. Auch hier sind es wieder Auszüge aus Pressetexten. Ohne diese Quelle wären einige meiner Kurzkrimis nicht entstanden.
Ein Verschwinden dieser Informationsmöglichkeiten wäre aus meiner Sicht ein Rückschritt in die digitale Steinzeit. Zu glauben, dass Google tatsächlich bezahlen würde um Google News aufrecht zu erhalten, reine Illusion.
Im Zusammenhang mit dem Leistungschutzrecht ärgert mich insbesondere die Berichterstattung der Süddeutsche Zeitung. Während bei spiegel online und Zeit Online ausgewogen berichtet wird, bezieht diese zum Teil sehr einseitig Stellung. Wundern tut mich das nicht, denn der Verlag hat in den letzten Monaten alles getan, um mich als Vollabonenten zu verprellen. Ihr reicht es nicht, dass ich monatlich 48,90 Euro zahle. Sie möchte von mir noch mal 7,50 EUR für die e-Paper-Ausgabe. Für Inhalte, die ich bereits bezahlt habe. Das es auch anders geht, zeigt der Kölner Stadt-Anzeiger. Dort kann ich als Abonnent kostenlos die Online-Ausgabe lesen und bei Bedarf eine Seite als PDF abspeichern. Gerade für Recherche-Zwecke ist das extrem hilfreich uns spart viel Altpapier.